ZitatOriginal geschrieben von Eisy
booner: Deine Fragen werden schon im ersten Thread beantwortet. Nicht-GWG's werden nicht pauschal auf drei Jahre abgeschrieben, es gibt für die meisten Wirtschaftsgüter genaue Tabellen. Imho sind es für Büromöbel deutlich mehr. PC, Drucker und Monitor müssen z.B. auch zusammen abgeschrieben werden, wenn sie zusammen erworben wurden, da zählt die Grenze von 475€ nicht einzeln.
Da er was von uns will, wollte ich mir nicht die Mühe machen einen bestehenden Thread zu durchforsten. Da es dort im Eröffnungspost steht, mache ich mal eine Ausnahme.
Dass Nicht-GWGs nicht pauschal behandelt werden ist mir durchaus klar. Aber ich denke, die von mir genannte Abschreibung auf drei Jahre kommt fürs Erste gut hin um einen groben Anhaltspunkt zu gewinnen. Man könnte hier vieles genauer erörteren, was aber den Rahmen sprengen würde.
Was nützen ihm Abschreibungstabellen, wenn noch nichteinmal feststeht welche Anschaffungen im Rahmen des KiGe für ihn überhaupt in Betracht kommen?
Ok, daran könnte man sich vor Anschaffungs auch orientieren...
Zitat
Die VL wären eine Möglichkeit, den Bruttolohn zu drücken, Anspruch darauf hat man nur, wenn sie auch angelegt werden. Deshalb bekommt man diesen Betrag auch nicht direkt ausgezahlt...
Meiner Meinung nicht, das dürfte i.d.R als Gestaltungsmißbrauch ausgelegt werden.
Da er aber ab August 05 vom Ausbildungsverhältnis in ein "normales" Arbeitsverhältnis tritt, könnte aber ein Verzicht auf die VL ab 08/05 evtl. nicht mißbräuchlich gewertet werden (welcher für eine "Rettung" des KiGe ja auch noch ausreichend wäre).
Grundsätzlich sollte man in so knappen Fällen aber vorher rechnen und nicht hinterher dran rumdrehen.