20 Euro zu viel Gehalt für Kindergeld?

  • Zitat

    Original geschrieben von Eisy
      booner: Deine Fragen werden schon im ersten Thread beantwortet. Nicht-GWG's werden nicht pauschal auf drei Jahre abgeschrieben, es gibt für die meisten Wirtschaftsgüter genaue Tabellen. Imho sind es für Büromöbel deutlich mehr. PC, Drucker und Monitor müssen z.B. auch zusammen abgeschrieben werden, wenn sie zusammen erworben wurden, da zählt die Grenze von 475€ nicht einzeln.



    Da er was von uns will, wollte ich mir nicht die Mühe machen einen bestehenden Thread zu durchforsten. Da es dort im Eröffnungspost steht, mache ich mal eine Ausnahme.



    Dass Nicht-GWGs nicht pauschal behandelt werden ist mir durchaus klar. Aber ich denke, die von mir genannte Abschreibung auf drei Jahre kommt fürs Erste gut hin um einen groben Anhaltspunkt zu gewinnen. Man könnte hier vieles genauer erörteren, was aber den Rahmen sprengen würde.
    Was nützen ihm Abschreibungstabellen, wenn noch nichteinmal feststeht welche Anschaffungen im Rahmen des KiGe für ihn überhaupt in Betracht kommen?
    Ok, daran könnte man sich vor Anschaffungs auch orientieren...



    Zitat


    Die VL wären eine Möglichkeit, den Bruttolohn zu drücken, Anspruch darauf hat man nur, wenn sie auch angelegt werden. Deshalb bekommt man diesen Betrag auch nicht direkt ausgezahlt...


    Meiner Meinung nicht, das dürfte i.d.R als Gestaltungsmißbrauch ausgelegt werden.


    Da er aber ab August 05 vom Ausbildungsverhältnis in ein "normales" Arbeitsverhältnis tritt, könnte aber ein Verzicht auf die VL ab 08/05 evtl. nicht mißbräuchlich gewertet werden (welcher für eine "Rettung" des KiGe ja auch noch ausreichend wäre).


    Grundsätzlich sollte man in so knappen Fällen aber vorher rechnen und nicht hinterher dran rumdrehen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Du schreibst, das du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machst.
    Dann dürfte es kein Problem sein, z.B. einen PC als Werbungskosten anzusetzten. Ebenso kannst du (wie ja auch schon geschrieben) Arbeitskleidung, Fortbildungskosten, Lehrmaterial... absetzen.
    Wenn du damit nicht genug Werbungskosten zusammen bekommst, gäbe es noch die Möglichkeit durch irgendeine andere Einkunftsart Verluste zu generieren.
    Hast du vielleicht ein Aktiendepot, mitdem du durch Verkauf innerhalb von 1 Jahr Verluste gemacht hast?
    Möglich wäre auch, sich z.B. an einem geschlossenen Fonds mit Verlustzuweisung zu beteiligen, dazu solltest du aber besser zunächst jemanden Fragen, der sich damit auskennt (z.B. deinen Steuerberater).
    Du könntest ein Gewerbe anmelden, das in den ersten Jahren zufälligerweise keine Gewinne sondern Verluste abwirft...
    Vielleicht kannst du ja auch einfach mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, das du 20 EUR weniger bekommst.


    Wie du siehst gibt es da schon einige Möglichkeiten. Ob es sich allerdings lohnt musst du selbst entscheiden.


    Dies sind alles Möglichkeiten das steuerliche Einkommen zu senken. Inwieweit das auch für das fürs Kindergeld wesendliche Einkommen gilt, musst du selbst recherchieren, da kann ich nichts zu sagen.


    Dies soll keine Beratung sein, es ist lediglich meine Meinung, die keinen Anspruch auf Richtigkeit hat!

  • Zur Richtigstellung:
    Ich bin momentan im ersten Lehrjahr, gehe also im August 2005 nicht in eine Völlbeschäftigung über, sondern lediglich ins zweite Lehrjahr.
    Meine momentane VL fliesst in das erwöhnte Fond-Spar Konzept.
    Ich bekomme monatlich 13 € VL und muss selbst noch mals 13 € von meinem Gehalt freiwillig abgeben, da 26 € die minimal Summe für dieses Spar Konzept ist.
    Nun stelle ich mir als Laien das so vor, dass mich ja keiner zwingen kann, die 13 € weiterhin freiwillig dazu zu buttern. Wenn ich also den Vertrag kündige, kann mir meine VL ja auch nicht mehr ausgezahlt werden, da ich dann weder dieses Fond Sparen betreibe, noch einen Bausparvertrag besitze.
    Dann müsste die VL ja eigentlich vom Arbeitgeben einbehalten werden und nicht auf meiner Gehaltsbescheiningung erscheinen.


    SiemensmasterXXX

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  • Wird wohl nichts:


    Siehe hier:


    http://www.astii.de/dienste/md…xte/200408/t2004083.phtml


    CH


    EDIT
    Auch in allen anderen Unterlagen wird davon gesprochen, dass ein Verzicht auf Dir zustehende Teile (auch VL) kindergeldrechtlich nicht anerkannt wird.


    Gib mal in google: "Verzicht auf vermögenswirksame Leistungen +Kindergeld" ein

  • Ohne dich anzugreifen, schliesslich hast du die Gesetze nicht gemacht, aber Kindergeld ist als Unterstützung für Eltern gedacht, und nicht als staatliche Vergnügungssubvention für junge Erwachsene.


    Mir ist klar, das 700 € brutto nicht gerade viel sind, aber wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, sollte es dennoch für ein angemessenes Leben mehr als ausreichen, schliesslich musst du bei einem so geringen Einkommen nicht mal Lohnsteuer bezahlen.


    Das ist vielleicht das, was man als "Mitnahme-Mentalität" bezeichnet, aber wie gesagt, kein Angriff. Es ist ja irgendwie auch nur legitim, das mitzunehmen, was man kriegen kann.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Ohne dich anzugreifen, schliesslich hast du die Gesetze nicht gemacht, aber Kindergeld ist als Unterstützung für Eltern gedacht, und nicht als staatliche Vergnügungssubvention für junge Erwachsene.


    Darüber läßt sich streiten. Fakt ist, es würde den Eltern zustehen. Da er aber nicht zuhause wohnt, weswegen auch immer, kriegt er das Geld wohl von seinen Eltern (oder direkt aufs Konto).

    Zitat


    Mir ist klar, das 700 € brutto nicht gerade viel sind, aber wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, sollte es dennoch für ein angemessenes Leben mehr als ausreichen, schliesslich musst du bei einem so geringen Einkommen nicht mal Lohnsteuer bezahlen.


    Er wohnt aber nicht bei seinen Eltern. Der Grund des Auszugs ist irrelevant. Streß mit Eltern etc. pp.


    Zitat

    Damit abfinden und Wohngeld beantragen. Kenne mich da nicht gut aus, sollte aber weniger sein, als das Kindergeld


    Wohngeld gibt es AFAIK ab 2005 nicht mehr. HartzIV läßt grüßen.

  • Ok, dann ist die Situation natürlich eine andere. Wenn Wohngeld nicht mehr möglich ist, dann bleibt wohl nur noch nebenbei noch zu jobben, z.B. am WE oder 2-3x unter der Woche abends.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Darüber läßt sich streiten. Fakt ist, es würde den Eltern zustehen. Da er aber nicht zuhause wohnt, weswegen auch immer, kriegt er das Geld wohl von seinen Eltern (oder direkt aufs Konto).


    Er wohnt aber nicht bei seinen Eltern. Der Grund des Auszugs ist irrelevant. Streß mit Eltern etc. pp.



    Wohngeld gibt es AFAIK ab 2005 nicht mehr. HartzIV läßt grüßen.


    was hat wohngeld mit harzIV zu tun? ausser man ist langzeitarbeitsloser..... ich glaube du hast da etwas missverstanden

  • Hallo,
    ich komme gerade von der Kindergeldkasse und habe meinen Gehaltsnachweis abgegeben. Davor war ich noch bei der Sparkasse und bei meinem Arbeitgeber um die Vermögenswirksamen Leistungen erst einmal auf Eis zu legen.
    Dadurch ist nun auf dem Nachweis ein Brutto Gehalt vermerkt, mit welchem ich unter die Grenze komme.
    Nun mag die Familienkasse vllt darüber stutzen, dass auf dem Schein steht, dass ich bis 12/04 ca. 630 € und ab 01/05 "nur" noch 617 € bekomme.
    Zu den Vl's meinte auch meine Buchhaltungsabteilung, ich könnte diese ohne Probleme ausschlagen, da mir daduch ja Kosten entstehen, die ich eventuell 2005 nicht mehr tragen kann.
    Im Klartext: Ich bekomme 13 € VL und muss noch mal aus eigener Tasche 13 € dazu buttern, um die Minimaleinlage für das gewählte Sparkonzept zu erfüllen.
    Wenn ich mir die besagten 13 € nicht mehr leisten kann, muss ich ja schlicht und ergreifend auf die VL verzichten.
    Wie im Anfangsposting bereits geschrieben: Ich will den Staat nicht mit illegalen Tricks bescheissen. Wenn ich aber lediglich an 20,50 € zum Kindergeld scheitere, möchte ich nicht so schnell aufgeben.
    Von meinen 630 € Brutto bleiben übrigens ca 480 € Netto, es geht also auch für einen Azubi doch noch nett was ab :)
    Zum Thema Wohngeld: Mir wurde mal gesagt, Wohngeld bekommt man nicht in der ersten Ausbildung. Dafür gäbe es BAB. Bei BAB falle ich aber deutlich durch das Profil. Das sehe ich ein und versuche deshalb auch nicht, darum zu kämpfen.


    SiemensmasterXXX

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  • SiemensmasterXXX:


    Du hast aber schon gelesen, dass dir der Verzicht auf VL wahrscheinlich nichts bringen wird (folgt man der aktuellen Rechtssprechung).


    Ist es für dich denn wirklich so schwer, einige Werbungskosten zusammen zu kriegen? Wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es doch um das Kindergeld für 2005, oder? Woher willst du denn wissen, wie hoch deine Aufwendungen im nächsten Jahr sein werden? Wie sieht es mit den Fahrten zur Berufsschule aus, ist die weiter weg?


    Ich würde an deiner Stelle die Geschiche mit den VL sein lassen und noch mal mit spitzem Bleistift nach realistischen Anwendungen forschen.


    Gruß,
    Martin

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