20 Euro zu viel Gehalt für Kindergeld?

  • Hallo,
    dieser Thread ist eine Fortführung von diesem hier.
    Jedoch ist mir die Frage zu wichtig, um sie in einem anderen Thread untergehen zu lassen.
    Ich habe ein Schreiben der Kindergeldkasse bekommen, welche mit mitteilte, dass ich ab kommendem Jahr zu viel in meiner Ausbildung verdiene, um Kindergeld zu bekommen.
    Nun ja, ich lebe in einer eigenen Wohnung und bin auf das Kindergeld doch etwas angewiesen.
    In Folge ein paar Daten:
    Ich verdiene bis einschliesslich Juli 2005 630,63 Euro Brutto.
    Ab Azgust 2005 steigt der Betrag auf 679,44 Euro Brutto.
    Dazu kommen noch Urlaubsgeld (255,65 Euro) und Weihnachtsgeld (554,24 Euro)
    Aus Jahr gerechnet sind dies genau 8621,50 Euro.
    Wenn ich davon den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 Euro abziehe, bleiben 7701,50 Euro übrig.
    Das sind genau 21,50 Euro über der Grenze zum Kindergeld. Aufs Jahr gerechnet!
    Dies ärgert mich doch sehr.
    Werbungskosten kann ich wohl keine weiteren abziehen. Ich wohne gerade mal 2,5 km vom Arbeitsplatz entfernt, brauche keine Berufskleidung und auch sonst eigentlich nichts extra anschaffen.
    Was mich aufmerken lies: In den 630,63 Euro, die ich bis Mitte nächsten Jahres verdiene, sind 13,29 € Vermögenswirksame Leistungen enthalten. Ebenso in dem Gehalt ab August 2005.
    Werden diese Vermögenswirksame Leistungen fürs Kindergeld mitberechnet?
    Sie sind von meiner Buchhaltung mit auf meinem Einkommensbescheid aufgeführt, aber in meinem Arbeitsvertrag stehen sie nicht.
    Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben. Ich möchte den Staat nicht bescheissen, aber wegen knappen 20 Euro möchte ich ebenso wenig auf mein Kindergeld verzichten.


    SiemensmasterXXX

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  • Schon schade, aber irgendwo muss eben eine Grenze gezogen werden.


    1. Möglichkeit:


    Irgendwie doch noch über die 920 € Werbekostenpauschale hinauskommen (also auf mind. 921,51 €). Fahrtkosten + Literatur + Kontoführung + Fortbildungskosten (z.B. Volkshochschule) + Kosten für ein Steuerprogramm/Steuerberatung etc.


    Selbstverständlich nur, wenn auch wirklich angefallen!


    2. Möglichkeit:


    Damit abfinden und Wohngeld beantragen. Kenne mich da nicht gut aus, sollte aber weniger sein, als das Kindergeld.


    Ach ja, VL zählen zum Bruttogehalt und damit sind es Einkünfte. Der Ausbildungsvertrag spielt dabei keine Rolle.


    Viel Erfolg!


    Gruß,
    Martin

  • Hallo,
    Werbungskosten habe ich wirklich wie gesagt so gar keine.
    Auf jedenfall nicht über 920 €.
    Aber ich habe gerade eventuell noch eine Idee bekommen:
    Ich bekomme monatlich 13 € Vermögenswirksame Leistungen. Diese lege ich bei meiner Sparkasse in so ein Fond-System an.
    Wenn ich dieses nun kündige, und meine 13 € monatlich VL's nicht nutze, dann werden die doch auch nicht beim Bruttogehalt aufgeführt, oder?
    Denn wenn ich monatlich 13 € spare, komme ich locker under die Grenze.
    Kann dies einer bestätigen oder Widerlegen?


    SiemensmasterXXX

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  • Re: 20 Euro zu viel Gehalt für Kindergeld?



    Auch der Verzicht auf Einkünfte und Bezüge, die dir zustehen, lassen das Einkommen nicht kindergeldunschädlich werden. Du kannst also nicht einfach auf dir zustehende vermögenswirksame Leistungen oder etwa das Weihnachtsgeld verzichten.


    Deine Einnahmen werden den Grundbedarf eher noch weiter übersteigen, z.B. Zinseträge werden dir ab dem ersten Cent angerechnet. Hast du da alles berücksichtigt?


    D.h., du musst in jedem Fall zusätzliche abzugsfähige Kosten schaffen! Das kann jetzt z.B. in 2005 ein neuer PC samt neuem TFT und Peripherie und Schreibtisch mit Bürostuhl sein, Literatur usw. Aber: Anschaffungen ab 475€ brutto müssen auf drei Jahre linear abgechrieben werden.


    Was arbeitest du?
    Wie kommst du zur Arbeit? Mit dem ÖPNV?
    Wohnst du bei deinen Eltern?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Meine Vermögenswirksamen Leistungen habe ich erst ab Oktober beantragt. Ab August bin ich angestellt.
    Ich habe bis Oktober laut Gehaltsauszug Brutto 617,34 Euro ausgewiesen bekommen.
    Erst mit Beantragung meiner VL's habe ich auf dem Auszug 630,63 Euro stehen. Also ab Oktober.
    Das müsste doch im Umkehrschluss heissen, dass ich, wenn ich die VL's kündige, wieder 617,34 Euro ausgeweisen bekomme, da ich die VL's ja dann nicht mehr erhalte. Zustehen tuen die bei uns ja jedem, aber nicht jeder nimmt sie.
    Also kann das ja eigentlich nicht zum Buttoeinkommen zählen.
    Zu deinen Fragen:
    Ich bin in der Ausbildung zum Fachinformatiker und wohne in einer eigenen Wohnung, nutze jeden Tag die öffentlichen Nahrverkehrmittel.
    Mein Ticket kostest monatlich ca 30 €.



    SiemensmasterXXX

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  • booner: Deine Fragen werden schon im ersten Thread beantwortet. Nicht-GWG's werden nicht pauschal auf drei Jahre abgeschrieben, es gibt für die meisten Wirtschaftsgüter genaue Tabellen. Imho sind es für Büromöbel deutlich mehr. PC, Drucker und Monitor müssen z.B. auch zusammen abgeschrieben werden, wenn sie zusammen erworben wurden, da zählt die Grenze von 475€ nicht einzeln.


    Die VL wären eine Möglichkeit, den Bruttolohn zu drücken, Anspruch darauf hat man nur, wenn sie auch angelegt werden. Deshalb bekommt man diesen Betrag auch nicht direkt ausgezahlt...


  • Wie bereits geschrieben, der nachträgliche Verzicht bringt dir nach Rechtsprechung des BFH gar nichts:


    http://www.bundesfinanzhof.de/…gen/2003.7.23/8R1602.html

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: 20 Euro zu viel Gehalt für Kindergeld?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    D.h., du musst in jedem Fall zusätzliche abzugsfähige Kosten schaffen! Das kann jetzt z.B. in 2005 ein neuer PC samt neuem TFT und Peripherie und Schreibtisch mit Bürostuhl sein, Literatur usw. Aber: Anschaffungen ab 475€ brutto müssen auf drei Jahre linear abgechrieben werden.


    Da müsste er aber schon Anschaffungen in Höhe von Rund 3.000 € haben und diese auch anteilig in Abzug bringen können.


    Müsste man mal genauer in die Lohnsteuerrichtlinien reinschauen (hier LStR 44 + 45) um zu sehen ob da was machbar ist.


    Von daher: Um welche Berufsausbildung geht es denn?
    EDIT hat sich erledigt


    Gruß
    CH

  • Was das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld angeht, bin ich ganz deiner Meinung.
    Aber Vermögenswirksame Leistungen werden ja nicht direkt an dich ausgezahlt, sondern werden angelegt, zum Beispiel im Rahmen deines Bausparvertrages.
    VL bekommt man ja im Gegensatz zu Weihnachtsgeld nur, wenn man es ausdrücklich beantragt, wie zum Beispiel mit einem Bausparvertrag.
    Oder sollte ich mich so täuschen?
    Ich habe gerade mal mit meinem Vater gesprochen. Der hatte seie VL neulich auch ohne weiteres aufgehoben. Natürlich aus anderen Gründen als ich :)


    SiemensmasterXXX

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  • mein Arbeitgeber (Industrie) ermöglich es mir, einen Entgeltverzicht zu haben. Es gibt da einen Mindestbetrag von afair 148€ p.a., der dann in einen Rentenbaustein eingezahlt wird. Der Betrag wird dann (zwar versteuert, aber was solls) am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. So schmälerst du künstlich den Auszahlungsbetrag, und bekommst so noch das Kindergeld mit! Ich bin mir leider nicht sicher, ob das nun von meinem AG ein Service ist, oder ob man das mit jeden Grenzfall machen kann. Ich meine aber, dass das immer gehen sollte!


    MfG M.


    edit: ich habe nochmal gesucht, hab da nen Zeitungsartikel. Leider habe ich keinen Webspace um das PDF für alle zugänglich zu machen. Wer kann aushelfen? ->PN!

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

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