Hallo,
dieser Thread ist eine Fortführung von diesem hier.
Jedoch ist mir die Frage zu wichtig, um sie in einem anderen Thread untergehen zu lassen.
Ich habe ein Schreiben der Kindergeldkasse bekommen, welche mit mitteilte, dass ich ab kommendem Jahr zu viel in meiner Ausbildung verdiene, um Kindergeld zu bekommen.
Nun ja, ich lebe in einer eigenen Wohnung und bin auf das Kindergeld doch etwas angewiesen.
In Folge ein paar Daten:
Ich verdiene bis einschliesslich Juli 2005 630,63 Euro Brutto.
Ab Azgust 2005 steigt der Betrag auf 679,44 Euro Brutto.
Dazu kommen noch Urlaubsgeld (255,65 Euro) und Weihnachtsgeld (554,24 Euro)
Aus Jahr gerechnet sind dies genau 8621,50 Euro.
Wenn ich davon den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 Euro abziehe, bleiben 7701,50 Euro übrig.
Das sind genau 21,50 Euro über der Grenze zum Kindergeld. Aufs Jahr gerechnet!
Dies ärgert mich doch sehr.
Werbungskosten kann ich wohl keine weiteren abziehen. Ich wohne gerade mal 2,5 km vom Arbeitsplatz entfernt, brauche keine Berufskleidung und auch sonst eigentlich nichts extra anschaffen.
Was mich aufmerken lies: In den 630,63 Euro, die ich bis Mitte nächsten Jahres verdiene, sind 13,29 € Vermögenswirksame Leistungen enthalten. Ebenso in dem Gehalt ab August 2005.
Werden diese Vermögenswirksame Leistungen fürs Kindergeld mitberechnet?
Sie sind von meiner Buchhaltung mit auf meinem Einkommensbescheid aufgeführt, aber in meinem Arbeitsvertrag stehen sie nicht.
Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben. Ich möchte den Staat nicht bescheissen, aber wegen knappen 20 Euro möchte ich ebenso wenig auf mein Kindergeld verzichten.
SiemensmasterXXX