Neues vom Bauer Verlag
Auf meine letzte Mail habe ich soeben wieder eine unverschämte Antwort bekommen - Der angeblich "technische" Fehler wird teilweise eingeräumt, aber dennoch keiner Rückerstattung zugestimmt. Was den anderen Teil der zuviel abgebuchten Summe angeht, wird meine Mail schlichtweg ignoriert. Sowas ist mir noch nicht vorgekommen. Hier die Mail:
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vielen Dank für Ihre Nachricht.
Aufgrund eines technischen Fehlers, wurden die zugesicherten Freihefte leider erst im Anschluss nach der ersten Abrechnung berücksichtigt.
Unsere Abrechnung setzt sich wie folgt zusammen:
Bezugsgebühren
Ausgabe 20/2004 bis Ausgabe 18/2005 EUR 93,60
Freilieferung
Ausgabe 19/2005 bis Ausgabe 22/2005
Die nächste Abrechnung erfolgt somit erst ab Heftfolge 23/2005.
Es freut uns, dass wir die Angelegenheit für Sie klären konnten und wünschen Ihnen mit der Zeitschrift weiterhin gute Unterhaltung.
Mit freundlichen Grüßen
VKG Verlagvertriebs KG
- TV MOVIE-Kundenservice -
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Meine Antwort:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre letzte Mail legt mir nahe, dass Sie in betrügerischer Absicht einen zu hohen Betrag von meinem Konto abgebucht haben. Bisherige Mails füge ich zu Ihrer Information an. Nach wie vor gilt, dass ein Vertrag zwischen Ihnen und mir zu folgenden Konditionen geschlossen wurde:
1.) "TV-Movie mit Top-DVD - Bezugspreis: 21,60 Euro/vierteljährlich" (siehe TVMovie1.jpg)
2.) "Ich bestelle für mindestens ein Jahr die von mir ausgesuchte Zeitschrift" siehe TVMovie2.jpg)
3.) "Prämie: Cadooz Universal Gutschein im Wert von 50 Euro, Zuzahlung: keine" (siehe TVMovie3.jpg)
4.) "Beachten Sie bitte, dass Sie beim Zahlungsverfahren 'Lastschrift' die ersten zwei Monate kostenlos erhalten!" (Siehe TVMovie5.jpg)
Eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen akzeptiere ich nicht. Sollten Sie mir die Rückerstattung des zuviel eingezogenen Betrages von 21,60 Euro nicht innerhalb von 48 Stunden (z.B. per Mail) zusagen, werde ich umgehend den Bankeinzug rückbelasten lassen. Außerdem behalte ich mir bei Versäumung dieser Frist eine Anzeige wegen versuchtem Betrug nach § 263 StGB vor.
In § 263 StGB heißt es: "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das
Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der
Versuch ist strafbar."
Dies trifft auf den vorliegenden Fall zu, da ich Ihnen nachgewiesen habe, zu welchen Bedingungen ich den Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Da Sie weiterhin eine Erstattung der 21,60 Euro ablehnen, muss ich von "der Absicht, sich [...] einen rechtswidriegen Vermögensvorteil zu verschaffen" ausgehen, wie das Strafgesetzbuch einen Betrug definiert.
Sowohl den Vertragsabschluss als auch Ihre Mails habe ich routinemäßig lückenlos dokumentiert. Bitte bestätigen Sie mir also innerhalb von 48 Stunden, dass Sie mir den Betrag von 21,60 Euro umgehend auf mein Konto zurückerstatten, andernfalls gehe ich von einem Vertragsbruch Ihrerseits und von einem Betrugsversuch aus. In diesem Fall werde ich die oben angekündigten Maßnahmen ergreifen.
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Echt, mich macht es schon wütend, wenn mir mit einer solchen Arroganz begegnet wird. Ich habe wirklich auch keine Lust mehr, denen noch 10 Mails zu schreiben, auf die nur mit einem Standardtext reagiert wird...
PvD
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