Rücklastschrift bei EC-Kartenzahlung

  • okay, dann haben wir gut aneinander vorbei geredet;-) bei ner Rückgabe wegen Widerspruch ist klar, dass die Bank dem Zahlungspflichtigen nix berechnet. Ich meinte die mangels Deckung... *Mistverständnis* ;-)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Erik


    Fakt ist aber trotzdem, dass die Banken auch aufgrund von mangelnder Deckung dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren aufschwatzen!
    Wir drehen uns im Kreis *schwing*


    Gruss


    Dexter


  • es mag Banken geben, bei denen das so ist. Ich kenne auch Banken, bei denen die Kunden anteilig mit den Kosten belastet werden, die bei Rückgaben mangels Deckung belastet werden - mit rechtlicher Rückendeckung!. Insofern ist beides Fakt;-)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    okay, dann haben wir gut aneinander vorbei geredet;-) bei ner Rückgabe wegen Widerspruch ist klar, dass die Bank dem Zahlungspflichtigen nix berechnet. Ich meinte die mangels Deckung... *Mistverständnis* ;-)


    Wir denken einfach zu grün... :D. Oder blau? :rolleyes:


    Aber das was Erik sagt kann ich nur bestätigen: Wenn der Kunde (bewusst) überzieht und es mangels Deckung zurückgeht: Bearbeitungsentgelt :). Denn wenn einer von Euch mal nen Morgen in die Bank setzt um ne Überziehungsliste durchzuarbeiten, dann weiss er welcher (Zeit)Aufwand dahintersteckt ;).


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    - Die Bank verlangt erstmal eine Rückbuchungsgebühr von 7,50 €


    von bank zu bank ist der Betrag unterschiedlich

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