okay, dann haben wir gut aneinander vorbei geredet;-) bei ner Rückgabe wegen Widerspruch ist klar, dass die Bank dem Zahlungspflichtigen nix berechnet. Ich meinte die mangels Deckung... *Mistverständnis* ![]()
Rücklastschrift bei EC-Kartenzahlung
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Original geschrieben von Dexter
ErikFakt ist aber trotzdem, dass die Banken auch aufgrund von mangelnder Deckung dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren aufschwatzen!
Wir drehen uns im Kreis *schwing*Gruss
Dexter
es mag Banken geben, bei denen das so ist. Ich kenne auch Banken, bei denen die Kunden anteilig mit den Kosten belastet werden, die bei Rückgaben mangels Deckung belastet werden - mit rechtlicher Rückendeckung!. Insofern ist beides Fakt;-)
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
okay, dann haben wir gut aneinander vorbei geredet;-) bei ner Rückgabe wegen Widerspruch ist klar, dass die Bank dem Zahlungspflichtigen nix berechnet. Ich meinte die mangels Deckung... *Mistverständnis*
Wir denken einfach zu grün... :D. Oder blau?

Aber das was Erik sagt kann ich nur bestätigen: Wenn der Kunde (bewusst) überzieht und es mangels Deckung zurückgeht: Bearbeitungsentgelt :). Denn wenn einer von Euch mal nen Morgen in die Bank setzt um ne Überziehungsliste durchzuarbeiten, dann weiss er welcher (Zeit)Aufwand dahintersteckt ;).
-Andi-
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Zitat
Original geschrieben von Stefan
- Die Bank verlangt erstmal eine Rückbuchungsgebühr von 7,50 €von bank zu bank ist der Betrag unterschiedlich
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