Die Bank belastet die Rücklastschriftgebühr dem Zahlungsempfänger, von dessen Konto sie das Geld zurückbucht.
Dieser kann den Betrag natürlich vom Zahlungspflichtigen einfordern, falls dieser vorsätzlich (z.B. wegen ungerechtfertigtem Widerspruch) oder fahrlässig (ungenügende Kontodeckung) die Rücklastschrift verursacht hat.
Eine erneute Lastschrift wird der Zahlungsempfänger sicher nicht versuchen, sonst entstehen nur wieder unnötige Kosten, falls die Lastschrift nochmal zurückgeht. Ich persönlich versuche immer mit dem Zahlungspflichtigen zu klären, warum die Lastschrift zurückging und buche erneut ab (incl. der Gebühren), wenn er mir versichert, dass genügend Deckung vorhanden ist.
Bei ec-Lastschriften ermächtigt der Karteninhaber übrigens seine Bank, dem Zahlungsempfänger seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen (was sie ja sonst wegen Bankgeheimnis nicht dürfte). Das steht in dem kleingedruckten Text auf den ec-Lastschriften.
Rücklastschrift bei EC-Kartenzahlung
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viel halbgares, wenn ich das mal so despektierlich sagen darf.
Es ist korrekt, dass es ein Gerichtsurteil gibt, in dem GEBÜHREN für Rücklastschriften verboten sind. Korrekt ist aber auch (ich weiss nicht, ob es nicht sogar im selben Urteil steht - ist jedenfalls ebenfalls gerichtlich entschieden und mehrfach bestätigt worden), dass eine Bank dem Kunden, bei dem sie eine Zahlung hat platzen lassen, ANTEILIG den entstandenen Arbeitsaufwand in Rechung stellen darf. Eine Gebühr darf nicht berechnet werden, weil eine Lastschriftrückgabe keine Dienstleistung ist. Aber entstandenen Schaden respektive Arbeitsaufwand, den eine Bank hat, darf sie dem Kunden teilweise in Rechnung stellen.
Da kommt der Kunde mit 6-10 Euro noch günstig davon. Stückkosten pro Lastschriftrückgabe liegen um die 30 Euro. Nur mal so für alle, die den Banken damit mal wieder Gebührenabzocke vorwerfen. Da entsteht massiver Arbeitsaufwand (Veranlassung, Benachrichtigung der Empfängerbank ab bestimmten Betragsgrössen, Beantwortung der Adreßanfragen von Unternehmen, ggfs. Polizei und Staatsanwaltschaft und und und...).
Insofern kann ich muellix (auch wenns bald eineinhalb Jahre her is;-) nur unterstützen. Was kann die Bank dafür,wenn der Kunde fröhlich shoppen geht, obwohl er weiss, dass er kein Geld hat? Ich kann Euch aus der Praxis sagen, dass Rückgaben immer erst dann veranlasst werden, wenn sonst nix mehr geht (Anruf, Mahnung o.ä.).
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Also ich kann nur sagen, dass die Sparkasse (Krefeld) keine Rücklastschriftgebühren von mir einzieht, auch keine Aufwandspauschale. Erinnere mich aber wohl, dass ich bis vor einigen Jahren dafür mal 10DM bezahlen musste.
Und wie schon erwähnt, ist ziemlich blöd wenn einem sowas von einer Kaufhaus- bzw. Supermarktkette passiert. Hatte das mal bei Kaisers, da zahl ich oft und gerne mit Karte. Leider wars bei mir mal in einem Monat unerwartet knapp (habe bewusst kein Dispo), und die Lastschrift ging zurück. Ab dem Zeitpunkt wurde meine Karte nicht mehr angenommen. Übel. Zum Glück wurden hier die Karten letztes Jahr umgestellt, also neue Karte, alles gegessen.
Gruss
Dexter
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hmm, habe auch bewußt keinen Dispo. Diesmal habe ich mich einfach darauf verlassen, das mein Vater rechtzeitig Unterhalt zahlt. War halt blöd... Aber wie ist das jetzt mit dem Porto. Ich will nicht wegen 55ct rumstreiten, aber ist es jetzt erlaubt oder nicht... Irgendwie herrschen hier zwei unterschiedliche Meinungen.
Gruß Manuel
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hm, gute Frage. Wenn was in Rechnung gestellt wird, dann normalerweise mehr als nur das Porto. Da verursacht ja sonst die Buchung selbst n höheren Aufwand;-)
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Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
Da kommt der Kunde mit 6-10 Euro noch günstig davon. Stückkosten pro Lastschriftrückgabe liegen um die 30 Euro. Nur mal so für alle, die den Banken damit mal wieder Gebührenabzocke vorwerfen. Da entsteht massiver Arbeitsaufwand (Veranlassung, Benachrichtigung der Empfängerbank ab bestimmten Betragsgrössen, Beantwortung der Adreßanfragen von Unternehmen, ggfs. Polizei und Staatsanwaltschaft und und und...).Super, 30€ waren vor einigen Jahren rund 60DM! Jetzt mußt du aber noch einiges mehr aufzählen um so eine hohe Gebühr zu rechtfertigen!
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Gegenfrage, was schätzt Du denn, was so was kostet, wenn Du mir nicht glaubst? Und woher beziehst Du Dein Wissen?
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Da werden immer noch einige Begriffe durcheinandergebracht.
Um es nochmal klarzustellen: Dem Zahlungspflichtigen (das ist derjenige, von dessen Konto die Lastschrift abgebucht wurde, also z.B. der Kunde, Mieter usw.) darf keine Gebühr berechnet werden. Hat meine Bank aber auch schon früher (vor den Gerichtsurteilen) nicht gemacht.
Dem Zahlungsempfänger (also. z.B. der Geschäftsinhaber, Vermieter o.ä), dem die Zahlung zunächst unter Vorbehalt gutgeschrieben wurde, wird sehr wohl eine Gebühr berechnet, und zwar ziemlich heftig. Ich hatte mal eine Rücklastschrift, da wurden mir (als Zahlungsempfänger) 10,67 Euro berechnet.
Beispiel: Vermieter will beim Mieter 500 Euro abbuchen. Dem Vermieterkonto werden unter Vorbehalt 500 Euro gutgeschrieben.
Die Bank des Vermieters versucht nun den Betrag von der Bank des Mieters einzuholen. Dies wird abgelehnt, da das Konto des Mieters nicht gedeckt ist.
Die Lastschrift geht zurück und dem Konto des Vermieters werden 510 Euro (Gebühr im Beispiel 10 Euro) abgezogen.
Ob und wie sich die Gebühr zwischen den zwei Banken aufteilt, weiß ich allerdings nicht.Der Vermieter kann natürlich die 10 Euro vom Mieter als Schadenersatz einfordern.
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Zitat
Original geschrieben von fantomas
Da werden immer noch einige Begriffe durcheinandergebracht.Um es nochmal klarzustellen: Dem Zahlungspflichtigen (das ist derjenige, von dessen Konto die Lastschrift abgebucht wurde, also z.B. der Kunde, Mieter usw.) darf keine Gebühr berechnet werden. Hat meine Bank aber auch schon früher (vor den Gerichtsurteilen) nicht gemacht.
Ich verweise gerne noch einmal auf meinen Beitrag oben und die Unterscheidung zwischen GEBÜHR und ANTEILIGEM ARBEITSAUFWAND. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf den ZahlungsPFLICHTIGEN. Dass es nicht alle machen heisst nicht, dass die, die es machen, Verbotenes tun.
Was anderes ist sicherlich die "moralische" Sichtweise oder wie auch immer. Aber rechtlich s.o.
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Sorry, der Begriff "Gebühr" ist hier nicht ganz korrekt, eine Gebühr kann gemäß Definition nur von staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Institutionen erhoben werden. Die richtige Bezeichnung lautet "Entgelt", wie z.B. auch bei der Telekom, seit sie nicht mehr staatlich ist.
Aber darum geht es hier nicht. Es geht darum, dass bei Lastschriften dem Zahlungspflichtigen von der Bank kein Entgelt für die Rücklastschrift berechnet wird. Dass der Zahlungsempfänger das Entgelt vom Zahlungspflichtigen einfordern kann, falls dieser die Rücklastschrift ungerechtfertigt vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, ist ja etwas ganz anderes.
Aber es gibt ja auch ungerechtfertigte Abbuchungen und es ist gut so, dass dem Kontoinhaber dadurch kein Schaden in Form von Entgelten entsteht. Schließlich prüft die Bank nicht, ob tatsächlich eine Einzugsermächtigung vorliegt.
Sieh dir z.B. nur mal den Thread BETRUG durch afendis.de etc. => direkte Abbuchungen vom Konto an. Was würdest du sagen, wenn dir deine Bank für jede Lastschriftrückgabe 10 Euro Entgelt berechnen würde?
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