Wollte ja eigentlich erst nicht, aber andererseits habe ich halt auch ein schlechtes Gewissen, Menschen bewußt dumm sterben zu lassen. Daher:
@malborolights: Für das Zustandekommen eines Kaufvertrags bzw. einer verbindlichen Bestellung ist eine Anzahlung in keiner Weise erforderlich. Es ist sogar eher im Gegenteil so, dass nach gängiger Rechtssprechung Anzahlungen grundsätzlich gar nicht statthaft sind; sie können allenfalls bei Waren erhoben werden, die speziell für den Besteller angefertigt werden (z.B. Möbel).
Ob im vorliegenden Falle ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kam oder nicht, ist, wie bereits von ChickenHawk ausgeführt, nicht so ganz klar ersichtlich. Vor allem können wir schlecht beurteilen, wie das Ganze nach schweizer Recht aussieht. Nach deutschem Recht hätte er sowieso keine Probleme, da das Ganze eine reine Onlinegeschichte war und er somit ohnehin 14 Tage lang ohne Grundangabe vom Kauf zurücktreten könnte (wobei er allerdings trotzdem zunächst die Ware annehmen müsste). Wie das nach schweizer Recht aussieht, wissen wir nicht. Und Du auch nicht. Ich bin aber relativ sicher, dass eine Anzahlung auch in der Schweiz nicht zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags ist. In Deutschland ist das jedenfalls auf keinen Fall so. Daher die völlig zutreffende Feststellung, dass es Dir hier leider am nötigen Grundwissen fehlt, um eine kompetente Einschätzung abgeben zu können.