Leute was ein Stress. Das Paket nicht abholen, es geht automatisch zurück und gut ist.
Gruss
Dexter
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Leute was ein Stress. Das Paket nicht abholen, es geht automatisch zurück und gut ist.
Gruss
Dexter
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Kannst Du Quellen für diese These nennen? Kannst Du insbes. Quellen nennen, die diese These auch für Kaufverträge bestätigen, die sich auf normale Verbrauchsgüter (und um solche geht es hier ja unzweifelhaft) beziehen? Dass unter bestimmten Voraussetzungen auch in D Anzahlungen durchaus statthaft sind, ist bekannt. Voraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen sind sie aber hierzulande nicht, und in der Schweiz ist das vermutlich, zumindest für normale Gebrauchsgüter, auch nicht anders. Es sei denn, Du kannst Deine These mit irgendwas belegen.
Du möchtest nun Quellen von mir über die Geschäftsbedingungen von Unternehmen, deren AGBs enthalten, dass eine Reservation lediglich durch eine geleistete Anzahlung bindend ist?
Warum? Er hat doch keine Anzahlung geleistet. Ich habe im schweizer Recht keinen Passus gefunden der aussagt, eine Reservation führe automatisch zum Kaufvertrag.
Du schreibst, Anzahlungen seien in Deutschland keine Voraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen, in der Schweiz auch nicht, habe ich auch nie behauptet, ich sagte, eine Reservation + Anzahlung erfüllen den Bestandteil einer gegenseitigen Willenserklärung!
So, und nun das Lineal raus bitte.
Mensch Leute, echt! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Du möchtest nun Quellen von mir über die Geschäftsbedingungen von Unternehmen, deren AGBs enthalten, dass eine Reservation lediglich durch eine geleistete Anzahlung bindend ist?
Aha. Plötzlich ist es dann also doch kein verbindliches Vertragsrecht, sondern allenfalls eine optionale Klausel in AGBs? Wieso wundert mich das jetzt nicht...?! :D:D
Ich fresse übrigens einen Besen, wenn die AGBs dieses Händlers tatsächlich eine solche Klausel beinhalten. Würde ja bedeuten, dass jeder Kaufvertrag mit diesem Händler zunächst eine Anzahlung voraussetzt. Wenn sowas in der Schweiz gängig wäre, denke ich, dass ich das schon mal gehört hätte.
ZitatWarum? Er hat doch keine Anzahlung geleistet. Ich habe im schweizer Recht keinen Passus gefunden der aussagt, eine Reservation führe automatisch zum Kaufvertrag.
Darum geht es aber nicht. Es geht um Deine als Tatsache hingestellte Behauptung, ein Kaufvertrag sei deshalb nicht zustande gekommen, weil er keine Anzahlung geleistet habe. Du hast bisher nichts von Dir gegeben, welches diese Behauptung in irgendeiner Weise untermauert hätte.
ZitatDu schreibst, Anzahlungen seien in Deutschland keine Voraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen, in der Schweiz auch nicht, habe ich auch nie behauptet, ich sagte, eine Reservation + Anzahlung erfüllen den Bestandteil einer gegenseitigen Willenserklärung!
Wenn ich Dich zitieren darf:
ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Er hat keine Anzahlung geleistet, dies ist entscheidend!
Noch Fragen, Kienzle? ![]()
Lasst uns drüber schmunzeln und es beenden. ![]()
Dexter, Klose1:
Das mag sich schwachsinnig anhören. Ist es vermutlich auch. Wahrscheinlich wird bei der ganzen Sache wirklich nix weiter passieren. Paket geht zurück und gut ist.
Mir gehts halt nur ums Prinzip. Ich halte es für verantwortungslos, wenn man einfach irgendwelche Behauptungen in den Raum stellt, ohne wirklich zu wissen, wovon man spricht. Und das ist hier bei marlborolights der Fall. Und um dem eventuell folgenden Argument von ihm, ich wüsste ebenfalls nicht genau Bescheid, zuvorzukommen: Stimmt, das ist so. Allerdings stelle ich mich auch nicht hin und behaupte irgendwelches Zeugs.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BigBlue007
Aha. Plötzlich ist es dann also doch kein verbindliches Vertragsrecht, sondern allenfalls eine optionale Klausel in AGBs? Wieso wundert mich das jetzt nicht...?! :D:D
Ich fresse übrigens einen Besen, wenn die AGBs dieses Händlers tatsächlich eine solche Klausel beinhalten. Würde ja bedeuten, dass jeder Kaufvertrag mit diesem Händler zunächst eine Anzahlung voraussetzt. Wenn sowas in der Schweiz gängig wäre, denke ich, dass ich das schon mal gehört hätte.
Darum geht es aber nicht. Es geht um Deine als Tatsache hingestellte Behauptung, ein Kaufvertrag sei deshalb nicht zustande gekommen, weil er keine Anzahlung geleistet habe. Du hast bisher nichts von Dir gegeben, welches diese Behauptung in irgendeiner Weise untermauert hätte.
Wenn ich Dich zitieren darf:
Noch Fragen, Kienzle?
Ja, Hauser, mein Statement bezüglich der Anzahlung bezog sich lediglich auf die Reservation, ist doch klar!
Noch einmal für dich:
Reservation + Anzahlung => Kaufvertrag
Ich weiß nicht, warum du mir ständig Wörter in den Mund legen willst, die ich so nicht gesagt habe. Deine Argumentationen erinnern mich doch sehr an das Hornberger Schiessen! ![]()
Um es abzukürzen, eine provisorische Reservation, wie er sie abgegeben hat, ist absolut unverbindlich und verpflichtet zu nichts! ![]()
Dies hat der Händler ja sogar geschrieben.
Ich denke, auch du wirst mir sicher zustimmen, dass die Aussage"
Ist mir doch etwas zu teuer...
Meine "Schmerzgrenze": ca. 600
Hoffentlich bessert sich die Situation bald..."
nicht als Willenserklärung zu werten sein kann.
Ihr solltet eure Textbausteine besser mit google @ .ch only suchen
:p
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Dexter, Klose1:
Mir gehts halt nur ums Prinzip. Ich halte es für verantwortungslos, wenn man einfach irgendwelche Behauptungen in den Raum stellt, ohne wirklich zu wissen, wovon man spricht. Und das ist hier bei marlborolights der Fall.
Infame Verleumdung! Woher erschliesst sich dir diese "Kentnnis"?:cool:
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Und um dem eventuell folgenden Argument von ihm, ich wüsste ebenfalls nicht genau Bescheid, zuvorzukommen: Stimmt, das ist so. Allerdings stelle ich mich auch nicht hin und behaupte irgendwelches Zeugs.
Das stimmt so nicht, du hast gar keine Ahnung!
Du behauptest hier die ganze Zeit irgendwelches Zeugs.
Mystic - gib uns doch mal bitte die AGBs des Händlers
Der einzige, der hier was behauptet, bist Du. Ich stelle lediglich Mutmaßungen an, wie es möglicherweise sein könnte, oder vielmehr, wie es sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verhält.
Und dass die Formulierung (sinngemäß): "Für 600,- würde ich das Teil kaufen" möglicherweise eben doch als Willenserklärung angesehen werden kann, soweit war der Thread schon vor Deinen ersten Ergüssen, und daran hat sich auch nach Deinem substanzlosen Geschreibsel nichts geändert.
Da nicht abzusehen ist, dass Du Deine Feststellungen mit - insbes. für das schweizer Rechtssystem - substantiellen Fakten unterlegen kannst und daher weitere Wortbeiträge nicht geeignet sein werden, um hier zusätzliche Klarheit reinzubringen, ist die Disukssion hiermit für mich beendet.
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