Wenn sie die SIM nicht als Ware, sondern den dahinterstehenden Vertrag als Dienstleistung sehen, ist das auch völlig im Sinne des § 312 d Abs. 2 am Ende.
Ergo Fristbeginn ab Vertragsschluss, oder halt der Aktivierung.
Aber vorher vielleicht mal mit dem Händler sprechen, wie es denn mit der Lieferung aussieht (aber nicht hinhalten lassen, die Frist läuft und läuft).