Geschäftlich mit dem Privat-PKW unterwegs - Reisekostenabrechnung?

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Naja, ganz so einfach ist das nicht. Der Arbeitgeber darf max. 0,30 € pro gefahrenem Kilometer zahlen. Höhere Beträge stellen steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen dar.


    Sofern Fockx unentgeltliche Mahlzeiten erhält, so sind diese durch Pauschalsätze von dem Tagessatz (6 bis 24 € je nach Dauer der Abwesenheit) abzuziehen.


    Ist das denn wirklich so misszuverstehen? Sollte er dir mehr zahlen, zählt das zu deinem Einkommen und muss versteuert werden.


    Was mich wundert: Jede halbwegs gut organisierte Firma hat so etwas ähnliches wie ein Reisekostenformular, wodrinnen genau diese Beträge vorgegeben sind einschl. eventueller Abschläge für erhaltene Mahlzeiten.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Naja egal, ich werde heut eh auf nen Mietwagen pochen.. Mal sehen wie er sich entscheidet.


    Das wäre wohl eh das Beste. Auch für den AG. Denn wenn Du mit Deinem privaten Fahrzeug während dieser Reise einen Unfall baust, zahlt Dein AG (bzw. dessen Versicherung, wenn er für sowas eine hat).

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das wäre wohl eh das Beste. Auch für den AG. Denn wenn Du mit Deinem privaten Fahrzeug während dieser Reise einen Unfall baust, zahlt Dein AG (bzw. dessen Versicherung, wenn er für sowas eine hat).

    Hat er eben nicht.. Ist was das angeht ein wenig eine "komische" Firma... Geht ja auch darum, wenn mir einer ans Auto fährt, und danach abhaut, ich auf den Kosten sitzen bleibe.
    Achja, sein Zitat ursprünglich, als ich ihn auf das Kilometergeld ansprach war: "Für gewöhnlich zahle ich eben das verbrauchte Benzin".
    Ist eigentlich ziemlich frech, denn wenn ich das ganze jetzt nicht gewusst hätte, wäre ich auf den Kosten sitzen geblieben.


    Jedenfalls, das Ende vom Lied heißt jetzt eben doch Mietwagen.
    Danke euch auf jeden Fall!

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Hat er eben nicht.. Ist was das angeht ein wenig eine "komische" Firma... Geht ja auch darum, wenn mir einer ans Auto fährt, und danach abhaut, ich auf den Kosten sitzen bleibe.


    Nein, bleibst Du nicht. Wenn Du mit Deinem privaten Auto im Auftrag Deines Arbeitgebers unterwegs bist, dann haftet dieser für alle Schäden, die während dieser Reise entstehen. Klar - wenn ein anderer schuld war, zahlt natürlich dessen Haftpflicht. Wenn aber irgendwas passiert, was normalerweise Deine Kasko zahlen würde (also z.B. Selbstverschulden), dann zahlt der AG auch.

    Zitat

    Achja, sein Zitat ursprünglich, als ich ihn auf das Kilometergeld ansprach war: "Für gewöhnlich zahle ich eben das verbrauchte Benzin".


    Ist IMHO auch legal - Du musst dann halt die km-Pauschale bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Kommt am Ende aufs selbe raus (außer halt dass es eine Weile dauert, bis man das Geld hat).


    Ordentliche Arbeitgeber zahlen natürlich die km-Pauschale und haben überhaupt für das Ganze einen ordentlich definierten Prozess.

    Zitat

    Jedenfalls, das Ende vom Lied heißt jetzt eben doch Mietwagen.


    Besser is' das... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    [...]
    Ist IMHO auch legal - Du musst dann halt die km-Pauschale bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Kommt am Ende aufs selbe raus (außer halt dass es eine Weile dauert, bis man das Geld hat).
    [...]


    Nein, es kommt nicht auf das selbe raus. Ersetzt der AG die 0,30 € pro gefahrenem km, z.B. bei 250 km = 75 €, bekommt man diese 75 € ausbezahlt. Bei der Steuererklärung wird dein zu versteuerndes Einkommen um eben diese 75 € gemindert. Im Endeffekt macht das lediglich rd. 25% (je nach Steuersatz) der 75 €, also gerade einmal rd. 19 €!


    Gruß,
    Martin


    Noch etwas: Wenn nur die Benzinkosten vom AG übernommen werden, kann man trotzdem die Dienstfahrt über die Steuererklärung abrechnen. Die vom AG bereits erstatteten Aufwendung (hier: Benzin) müssen in Abzug gebracht werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Nein, es kommt nicht auf das selbe raus. Ersetzt der AG die 0,30 € pro gefahrenem km, z.B. bei 250 km = 75 €, bekommt man diese 75 € ausbezahlt. Bei der Steuererklärung wird dein zu versteuerndes Einkommen um eben diese 75 € gemindert. Im Endeffekt macht das lediglich rd. 25% (je nach Steuersatz) der 75 €, also gerade einmal rd. 19 €!


    Stimmt - Denkfehler meinerseits... ;)


    Jedoch:

    Zitat

    Noch etwas: Wenn nur die Benzinkosten vom AG übernommen werden, kann man trotzdem die Dienstfahrt über die Steuererklärung abrechnen.


    Ist das nicht genau das, was ich auch gesagt habe? :confused:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Problem ist nur, dass mein Verdienst zu gering ist, so dass ich keine Steuern zahle.. Ergo wäre da nichts mit gegenüber dem Finanzamt geltend machen, somit wäre das definitiv die schlechteste Art von allem :D

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

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