Gibt es eine Art Sonderkündigungsrecht bei Mietwohnungen im Fall von Mängeln?

  • Hallo!


    Wie man schon an meiner Signatur sieht möchte ich dringend umziehen. Letztes Jahr musste ich mich auf eine Notlösung einlassen weil der frühere Vermieter den Mietvertrag entgegen eines früheren Angebots nicht verlängert hat und ich noch nichts neues passendes hatte.


    Diese Notlösung ist inzwischen unerträglich geworden, nicht zuletzt durch Mängel am Haus selber.


    • Wärmedämmung
      Das Haus - zumindest das Ende an dem ich leider wohnen muss, verfügt über keinerlei Wärmedämmung. Die Außenmauern sind nur 30 cm dick und es gibt keine Dämmschichten. Die Folge ist, daß ich 80 € Heiz- und Stromkosten im Monat (!) habe für 1 warmes Zimmer und ein bisschen duschen. Zusätzlicher Kostenfaktor ist, das den Stadtwerken hier verboten worden ist, einen Kombitarif (Strom- und Gas) anzubieten weil das Gebiet direkt an das Terretorium der Konkurrenz (LEW) grenzt.
    • Rollläden
      In der Wohnung gibt es im Gegensatz zu den meisten anderen Wohnungen keine Rollläden was das Temperaturproblem weiter verschärft zumal die Fenster auch nicht nach dem neuesten Stand der Isolationstechnik sind. Außerdem ist es für eine Nachtmenschen nicht so toll ohne Rollläden...
    • Bad
      Der Vormieter hat das Bad mit wasserlöslicher Farbe gestrichen was sich schon nach ein paar Duschzyklen an abblätternder Farbe gezeigt hat. Außerden bekommt man es mit dem zur Wohnung gehörenden Elektroheizlüfter nun gar nicht mehr warm. (und der schaltet sich auch gar nicht mehr ab). 3 Minuten nachdem man ihn ausgeschaltet hat ist das Bad wieder eisig.
    • Briefkasten
      Der Briefkasten ist ebenfalls Marke Asbach uralt, man kann bequem C6-Briefe klauen, A4 Sendungen passen hingegen gar nicht erst rein. Der Briefträger "zerknüllt" die A4-Sendungen entweder (ganz toll, gestern zerknüllte Steuerformulare bekommen) oder legt sie auf die Treppe wo sie von den Nachbarn verschmutzt oder weggeworfen werden. Kataloge, Päckchen und Pakete bekomme ich gar nicht mehr. Der Briefkasten ist übrigens von außen nicht erreichbar.
      Ein Freund meint etwas von einem Gesetz gelesen zu haben, daß Vermieter verpflichtet ihren Mietern einen Briefkasten der mindestens A4 aufnehmen kann zur Verfügung stellen müssen - ist da was dran?
    • Diskriminerung
      Ich habe einen seltenen relativ auffälligen deutschen Vornamen (nein, nicht Adolf). Die tolle Hausverwaltung hat beim Installieren der Klingel meinen Namen als einziger im Haus voll ausgeschrieben, auch am Briefkasten steht er nun so. Noch verwunderlicher: Auch an Gas- und Stromzähler ist so ein Aufkleber, bei allen anderen steht nur EG links oder 2. OG rechts... :flop:
    • Parkplatz
      Der Parkplatz wird vom Besitzer des Grundstücks vermietet und meiner ist nun 150 m vom Haus entfernt. Der Hammer: Von den 10 Parkplätzen die direkt vor der Tür sind, sind 6 immer leer, auf 2 steht immer ein Auto das nie bewegt wird und nur 2 werden normal genutzt (Angeblich alle fest vermietet). Mein Parkplatz ist auch noch öfter Opfer von Falschparkern (die 6 leeren interessanterweise nie) und wird nun im Winter auch noch teilweise als Schneeabladeplatz genutzt... :mad:


    Wie gesagt, ich möchte also so schnell wie möglich weg zumal die Wohnung für mich als Selbstständigen (arbeite überwiegend zuhause) viel zu klein ist. Geht unter diesen Umständen eine schnellere Kündigung als die 3 Monate Standardfrist?

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • schneller ausziehen geht glaube ich nicht so einfach, aber wenn sie es nicht warm bekommen, können sie auf jeden fall die miete mindern.
    bei dem rest der aufgezeigten probleme sehe ich das nicht so unbedingt.

  • Ein Mieterbund ist da wohl dringend notwendig.


    In dem Zusammenhang interessiert mich dein Vorname, damit ich beurteilen kann, was daran diskriminierend sein soll ;)

  • Du kannst evtl schneller rauskommen, wenn du 3 passende und mietwillige Nachmieter anbringst.
    Ansonsten gelten wohl die 3 Monate Standardkündigungsfrist, außer der MV besagt etwas kürzeres.
    Ansonsten kannst du bei offensichtlichen Mängeln die Miete mindern bzw. Nachbesserung fordern.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Re: Gibt es eine Art Sonderkündigungsrecht bei Mietwohnungen im Fall von Mängeln?


    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla


    [*]Diskriminerung
    Ich habe einen seltenen relativ auffälligen deutschen Vornamen (nein, nicht Adolf). Die tolle Hausverwaltung hat beim Installieren der Klingel meinen Namen als einziger im Haus voll ausgeschrieben, auch am Briefkasten steht er nun so. Noch verwunderlicher: Auch an Gas- und Stromzähler ist so ein Aufkleber, bei allen anderen steht nur EG links oder 2. OG rechts... :flop:
    [


    Was genau diskrimiert dich daran, beim Namen genannt zu werden? :confused:


    Die nicht fachgerecht verwendete Farbe kannst du meim Vermieter monieren und Nachbesserung verlangen, es sei denn, du hast einen Passus in deinem Mietvertrag in der Art von "Gemietet wie gesehen"!
    Wurde dieser Mangel im Übergabeprotokoll festgehalten?


    Das Gesetzt bezüglich einer Mindestgröße für Briefkästen müßte sehr neu sein, zumindest habe ich bisher noch nie etwas darüber gehört.


    Ein Grund zur vorzeitigen Aufhebung des Mietverhältnisses besteht meiner Meinung nach in keinster Weise.


    Aber letztendlich wie so oft im Leben ist es reine Verhandlungssache.
    Wurden die Mängel denn von dir beim Vermieter angezeigt? Hat er sich dazu bereits geäußert?


    Gruss


    Ps: Ist der Parkplatz als Privatparkplatz deklariert?

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Ich würde bei diesen eklatanten Mängeln die Miete entsprechend mindern und vom vermieter Abhilfe verlangen. Ggf lässt er Dich dadurch ja früher raus aus dem Vertrag

  • Zugegeben, die angesprochenen Punkte sind teilweise Ärgerlich, aber ich kann bei der Mängelbeschreibung keinen Grund zur Mietminderung erkennen.


    Auch das Thema Diskriminierung finde ich ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Wenn jetzt z.B. die anderen Wohnungen schon länger belegt sind, und der Hausmeister früher die Stromzähler "EG links" "OG Links" und jetzt mit Namen beschriftet, oder Namensschilder jetzt ausschreibt - aeh sorry, ich kann da beim besten Willen keine Diskriminierung erkennen.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Wenn es der Name, der bei denic.de als Admin-c der Site, die du in deiner Sig führst, ist, dann ist der doch ganz in Ordnung. Eine Diskriminierung würde ich da nicht finden können.


    Ansonsten kann dir hier wohl am besten und effektivsten der Mieterschutzbund helfen. Alles andere hier sind wohl eher Vermutunge und Hören-Sagen. Fundierte, rechtssichere Auskunft dürfte bei uns interessierten Laien wohl leider nicht herauskommen.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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