Todesfall: Handyvertrag sofort kündbar?

  • Schon mal danke für Antworten. Ich schick erst mal nur ne Kopie raus. Wenn sie eine beglaubigte haben wollen, werden die sich schon denke ich mal melden. Bin gespannt, ob es reibungslos ablaufen wird. Oder ob Cellway dennooch stur bleibt und weiter Grundgebühren abbucht.


    Zumal das Konto dann später auch aufgelöst wird. Da will man auch nicht die Gebühren zahlen, die dabei entstehen, wenn die versuchen abzubuchen.

  • Also in der Regel reicht ein formloses Schreiben und eine Kopie der Sterbeurkunde ohne weiteres.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Beglaubigung kostet z.B. in Bayern IIRC mittlerweile 10€ (außer beim Pfarrer um die Ecke oder in Schulen, die machen es meist umsonst). Die Sterbeurkunde glaub ich pro Stück nur 7€, ab einer gewissen Anzahl gibt es sogar Rabatt :D


    Heftig. Unser Pfarrbüro macht´s für 50 Cent. :eek: Kirchliche Beglaubigungen müssen aber auch nicht mehr anerkannt werden, sie können es aber freilich. Hin und wieder kennt man ja auch mal jemand, der beglaubigen kann...

  • Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Heftig. Unser Pfarrbüro macht´s für 50 Cent. :eek: Kirchliche Beglaubigungen müssen aber auch nicht mehr anerkannt werden, sie können es aber freilich. Hin und wieder kennt man ja auch mal jemand, der beglaubigen kann...


    Verlangen die auch schon Geld :rolleyes: Ich bin mir momentan nicht mehr sicher ob es auf der Gemeinde 5 oder 10€ waren, jedenfalls ist beides heftig. Allerdings besteht zu diesem Schnäppchenpreis die Möglichkeit, mehrere beglaubigte "Ausfertigungen" zu einem Original zu erhalten. Sobald man aber zwei verschiedene Originale beglaubigt haben möchte kostet es zweimal...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von News_GmbH
    Schon mal danke für Antworten. Ich schick erst mal nur ne Kopie raus. Wenn sie eine beglaubigte haben wollen, werden die sich schon denke ich mal melden. Bin gespannt, ob es reibungslos ablaufen wird. Oder ob Cellway dennooch stur bleibt und weiter Grundgebühren abbucht.


    Zumal das Konto dann später auch aufgelöst wird. Da will man auch nicht die Gebühren zahlen, die dabei entstehen, wenn die versuchen abzubuchen.


    Erstmal mein Beileid für den Todesfall.


    Normal reicht eine Kopie der Sterbeurkunde.
    Sollten sie ungerechtfertigt was vom Konto abbuchen, hat man die Option
    diese ungerechtfertigte Forderung wieder stornieren zu lassen.


    Sollte Cellway doch noch abbuchen, weise darauf hin das tote Personen ihren Dienst nicht mehr in Anspruch nehmen können.


    Das hat sogar in meinem Fall der Bezahlsender aus Hamburg verstanden.


    Gruß Hope0815 :)

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Verlangen die auch schon Geld :rolleyes:


    Naja, die Kopie ist ja da auch schon drin... ;) Und für Ehrenamtler ist´s umsonst... :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Sollten sie ungerechtfertigt was vom Konto abbuchen, hat man die Option
    diese ungerechtfertigte Forderung wieder stornieren zu lassen.


    Wieso ungerechfertigt? Der Vertrag wurde zu Lebzeiten geschlossen und ist und bleibt zunächst auch darüber hinaus gültig - es sei denn in den AGBs wäre eine Klausel, dass der Sterbefall den Vertrag beendet. Dass die Anbieter i.d.R. den Vertrag aus Kulanz ablaufen lassen (Aufwand für nen mickrigen Handyvertrag zu hoch), heißt nicht, dass etwaige Forderungen gleich unberechtigt wären. Es gibt eine Erbmasse, aus der sind etwaige auflaufende Schulden durchaus beitreibbar.


    Probier mal bei ner Bank mit ner Sterbeurkunde aus nem Kredit herauszukommen, zu dem keine Restschuldversicherung besteht, insbesondere wenn der Verstorbene über Vermögen verfügt... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Wieso ungerechfertigt? Der Vertrag wurde zu Lebzeiten geschlossen und ist und bleibt zunächst auch darüber hinaus gültig - es sei denn in den AGBs wäre eine Klausel, dass der Sterbefall den Vertrag beendet. Dass die Anbieter i.d.R. den Vertrag aus Kulanz ablaufen lassen (Aufwand für nen mickrigen Handyvertrag zu hoch), heißt nicht, dass etwaige Forderungen gleich unberechtigt wären. Es gibt eine Erbmasse, aus der sind etwaige auflaufende Schulden durchaus beitreibbar.


    Probier mal bei ner Bank mit ner Sterbeurkunde aus nem Kredit herauszukommen, zu dem keine Restschuldversicherung besteht, insbesondere wenn der Verstorbene über Vermögen verfügt... ;)


    Da besteht ein kleiner aber wesendlicher Unterschied:


    Können Tote wegen Mord noch verurteilt werden?
    Haben da die Erben anspruch auf Lebenslänglich? (Thema Erbmasse)


    Wenn der Hinterbliebene das Erbe antritt, dann muß er auch für die Schulden aufkommen. Diese Aussage ist soweit richtig.


    Wenn ich weiß, das der Hinterbliebene Schulden bei einer Bank hat, was zu meinem Nachteil ist, muß ich das Erbe nicht antreten. ;)



    Gruß Hope0815 :)


    PS: Ich habe persönlich seit einiger Zeit sehr nahe Verwandte zu Grabe getragen. :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Wenn ich weiß, das der Hinterbliebene Schulden bei einer Bank hat, was zu meinem Nachteil ist, muß ich das Erbe nicht antreten. ;)


    Und du schlägst wegen eventueller Forderungen aus einem Mobilfukvertrag des Verstorbenen das gesamte Erbe aus?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Todesfall: Handyvertrag sofort kündbar?




    Es reicht die Sterbeurkunde!Hatte den Fall selber vor 2 Jahren in der Familie.Da gab es keine Probleme obwohl der Vertrag gerade ein Jahr alt war.Alle Verträge konnte man kündigen(zB Versicherungen)Warum keine Mobilfunkvertrag?Wenn in den AGBs was anderes steht,ist das unwirksam! :top:

    ePlus can do:-)

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