New models from Motorola 2002/2003

  • Carsten oder any Mod:


    Falls Ihr hier mal reinschaut: Ist Motorola direkt auf Euch zugegangen und hat Euch gebeten, die Links zu löschen? Wenn ja, dann muß das ja ein Riesen-Aufwand für die gewesen sein. Ich möchte nicht wissen, auf wievielen Webseiten und in wievielen Foren diese Bilder gepostet wurden... :eek:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Den Thread den ich seinerzeit im Howardsforum geposted hatte, wurde inzwischen auch gelöscht (auf Bitte von Moti...) Der war allerdings wesentlich länger online als hier...Denke mal die haben ganz schön zu tun das in den Griff zu bekommen (mal abgesehen davon dass sie es wohl eh nicht geschafft haben...The net lives...)


    Grüsse

    on a mission 42.195...
    _____________________________________________________________
    Apple iPhone 3G 8 GB | Italien | 2.2.1 | Netz: o2

  • Tja, bleibt nun wirklich die Frage im Raum, ob das weltweite abrufen der Bilder vielleicht wirkich eine PR-Nummer war. Merkwürdig, dass MobilMania die Seiten immer noch drauflassen darf. ;)


    Egal, bei solch einem Bild:

    Die Features des v70i laut Xonio: Java-Engine, mehrstimmige Klingeltöne und ein 96 x 64 Pixel großes Display mit 4.096 Farben. ;)

  • Ich habe mich aus gegebenem Anlass einmal bemüht die Gesetzesseite zu durchleuchten.
    Nach dem Lesen der Bestimmungen sollte sich Jeder bewußt sein,was er dort ins Netz stellt!Es könnte sehr unangenehme Folgen für den Poster haben...;)



    Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz
    § 5 BDSG


    Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.


    § 43 Absatz 2 BDSG


    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig


    1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,


    2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält,


    3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft,


    4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht,


    5. entgegen § 16 Abs. 4 Satz 1, § 28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 29 Abs. 4, § 39 Abs. 1 Satz 1 oder § 40 Abs. 1, die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte weitergibt, oder


    6. entgegen § 30 Abs. 1 Satz 2 die in § 30 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Merkmale oder entgegen § 40 Abs. 2 Satz 3 die in § 40 Abs. 2 Satz 2 bezeichneten Merkmale mit den Einzelangaben zusammenführt.


    § 44 BDSG


    (1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Dazu noch ein Link:
    http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/d5a.html



    :rolleyes:

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Nach dem Lesen der Bestimmungen sollte sich Jeder bewußt sein,was er dort ins Netz stellt!Es könnte sehr unangenehme Folgen für den Poster haben.

    Könnte, muß nicht.


    Deine berechtigte Warnung wird meiner Meinung nach in die Schublade "Panikmache" wandern. Wenn Motorola-Sprecher Buddenbeck offiziell schon zugibt, dass auf diese Weise das Unternehmen in den unerwarteten Genuss kam, schon ein wenig Feedback auf deren Produktplanung zu gelangen, wird eine Strafandrohung aller Wahrscheinlichkeit nach ausbleiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von T39
    Könnte, muß nicht.


    Deine berechtigte Warnung wird meiner Meinung nach in die Schublade "Panikmache" wandern. Wenn Motorola-Sprecher Buddenbeck offiziell schon zugibt, dass auf diese Weise das Unternehmen in den unerwarteten Genuss kam, schon ein wenig Feedback auf deren Produktplanung zu gelangen, wird eine Strafandrohung aller Wahrscheinlichkeit nach ausbleiben.


    Panikmache?:confused:
    Dies habe ich nicht damit gemeint,sondern ein Jeder sollte sich über die möglichen Konsequenzen im klaren sein.Eine Weitergabe von firmeninternen Betriebsgeheimnissen ist strafbar!
    Nun ist der toatale Stopp der Bilder im Ntz auch nicht mehr möglich.Da ist das Internet einfach zu schnell.Doch wenn nun etliche Seiten diese Infos neu aufbereiten und ihr Feedback zu den Modellen geben,tut Moto gut da dran,sich diese neuen Erkenntnisse zu merken und zu verarbeiten!;)
    Ist doch wohl nur legitim,oder?Man muß halt das Beste aus der Situation machen.
    Sollte oder ist der Ursprungsveröffentlicher aus Deutschland ,dann kann er sich wohl in das Heer der 4 Millionen Arbeitslosen mit einreihen.Eine neue Stelle zu finden wird wohl auch eher schwer?Wer nimmt schon eine Person,die firmeninterne Sachen weitergibt?;)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Wer nimmt schon eine Person,die firmeninterne Sachen weitergibt?;)


    Glaubt wirklich noch ernsthaft jemand an eine ungewollte Veröffentlichung der Daten?

  • Zitat

    Original geschrieben von T39
    Könnte, muß nicht.



    Genauso ist es. Habe gerade in den letzten Wochen eng mit der Polizei zusammen gearbeitet in dieser Hinsicht. Was auf dem Bild zaehlt ist nicht das Produkt, was natuerlich auf Moto zurueckzufuehren ist, sondern die URL der Seite, bzw. das Photo selber muss mit dem Besitzer in Verbindung zubringen sein. Sprich ein Schriftzug auf dem Bild oder ein direkter Link zu Moto. Sobald beides nicht mehr zutrifft, kann die Person nur noch gemahnt werden, welche die Bilder des anderen verbreitet. Ausser, und das ist der einzige Grund, es war bei dem Bild eine Menge Arbeit, Aufwand und Kosten im Spiel. Zudem ist die Rate der eingestellten Anzeigen wegen verstoss gegen das Urheberrechtsgesetz sowas von hoch, das kriegen wir normalerweise gar nicht mit.


    thalabel

    thalabel

  • wird denn jetzt das A820 übersprungen und oder steht jetzt schon dessen Nachfolger das A835 fest?


    bei Xonio sind die Berichte und Bilder ja noch online
    in der Fotogalerie sind z.T. noch die Zeichen von mobile-review drauf :o

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