Ab wann Vertrag nichtig?

  • Ich habe am 04.02.05 einen Versatel-DSL-Anschluß bei einem Händler meiner Stadt beantragt. Bis heute habe ich nichts von Versatel gehört.


    Heute habe ich erfahren, dass auch die Telekom DSL anbietet und würde gerne dort bleiben.


    Wie sieht es mit meinem Versatel-Vertrag aus (24Monats-Laufzeit).
    Ist der gültig?


    Wie gesagt, seit 04.02. nichts von denen gehört (Auftragsbestätigung o.ä.)

  • Und wie? Ich habe den Vertrag ja nicht online abgeschlossen...

  • Re: Ab wann Vertag nichtig?


    Zitat

    Original geschrieben von walle


    Heute habe ich erfahren, dass auch die Telekom DSL anbietet und würde gerne dort bleiben.


    Die Telekom bietet auch DSL an? Das ist ja ganz was neues. :D:D:D

    iPhone X 256GB

  • Hehe :D


    Na jetzt muss ich auch schmunzeln was ich da geschrieben habe.


    Es ist so, dass ich jahrelang darauf gewartet habe und die Telekom es nicht möglich gemacht hat. Jetzt kam Versatel und da bei der Telekom keine Besserung in Sicht war, wollte ich umsteigen.
    Tja, heute dann sah ich den Telekomfutzi rumspielen an unserem Verteilerkasten und prompt geht DSL.

  • Schon klar. ;)


    Flashhawk hat nicht so ganz Recht. Widerrufen kannst Du nicht, wenn Du den Vertrag bei einem Händler vor Ort abgeschlossen hast (in einem Laden). Versuchen kannst Du es ja - aber Unwirksamkeitsgründe für Deinen Vertrag mit Versatel sehe ich nicht.


    Aber sei doch froh, die sind doch gar nicht mal so übel. :top: Auch von denen wirst Du schon was hören. Immerhin bist Du nun schon lange Zeit ohne DSL ausgekommen - da machen ein paar Tage auch nichts mehr. Und nur weil die T-COM Dir einen Anschluss verspricht,ist der noch lange nicht von heute auf morgen verfügbar; auch die wollen nur verkaufen ;)

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  • Ansonsten geh´ doch mal zu deinem Händler und frag nach, wie weit die Bestellung ist; vielleicht kann der was in seinem Computer sehen oder hat entsprechende Telefonnummern.

  • IMHO muss man doch ein Rücktrittsrecht haben wenn die sich nicht melden, oder? Versatel kann doch vermutlich auch den Antrag ablehnen, wenn z.B. die Straße nicht versorgt ist oder die Bonität schlecht ist. Warum soll den dann der Kunde nicht ablehnen dürfen, wenn es zu lange dauert? Eine Gegenleistung hat er ja noch nicht erhalten, und so lange der Auftrag noch nicht bearbeitet ist, sehe ich da gute Chancen (zumindest mir Rechtsschutzversicherung).

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Was dauert denn lange? Ist ja quasi branchenüblich. Bei Arcor habe ich auch 3 Wochen auf eine Bestätigung (nicht die Umschaltung) gewartet. Ist dann halt so ;)

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  • Wenn du nichts von Versatel gehört hast, hast du auch keine Auftragsbestätigung bekommen, also hat Versatel nach Punkt 2.1 der AGB [PDF!] den Auftrag noch gar nicht angenommen und es besteht kein Vertrag zwischen dir und Versatel. Warum fragst du nicht einfach bei Versatel an und versuchst, den Auftrag zu stornieren?

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