Ja nee, so nicht. ![]()
Die DSL-Flat kann nicht an zwei Orten genutzt werden, wohl aber an einem Ort von mehreren Personen.
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Ja nee, so nicht. ![]()
Die DSL-Flat kann nicht an zwei Orten genutzt werden, wohl aber an einem Ort von mehreren Personen.
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Ja nee, so nicht.
Die DSL-Flat kann nicht an zwei Orten genutzt werden, wohl aber an einem Ort von mehreren Personen.
Da muß ich leider mal reinreden. Die Tiscali flat kann man auch mitnehmen. Allerdings ist dann das surfen nur an einem Ort möglich und an dem anderen dann halt nicht.
Aber ja nur, wenn an beiden Orten halt ein DSL-Anschluß vorhanden ist!?
Also an Ort A ist ein DSL-Anschluß mit Telefonanschluß und an Ort B das gleiche und den Tarif "DSL-Flat" kann man mitnehmen ...
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Aber ja nur, wenn an beiden Orten halt ein DSL-Anschluß vorhanden ist!?
Klar, dass ist eigentlich eine Voraussetzung fürs DSL surfen ![]()
Okay, dann geht es bei der Mitnahme quasi nur um den Tarif "Flatrate". In diesem Sinne war mein Einwand auch gemeint. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Okay, dann geht es bei der Mitnahme quasi nur um den Tarif "Flatrate". In diesem Sinne war mein Einwand auch gemeint.
Genau
So werde nun mal pennen gehen.... schönen Abend noch ![]()
Okay, habe das nun verstanden. Danke für die Antworten!
Ich suche für das nächste Semester auch eine Wohnung. Problem ist, dass ich diese aber nur für ein Semester benötigen werde, also nur für 5 Monate.
Wie denkt ihr bekomme ich einen Mieter dazu nur eine geringe Mietdauer in den Vertrag zu übernehmen, ohne dass ich ihm direkt sage, dass ich die Wohnung nur für 5 Monate benötigen werde. Habt ihr da diverse Tipps für mich?
Kann der Vermieter in den Mietvertrag eine Mindestmietdauer reinnehmen? Was ist denn die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Wohnung oder gibt es sowas nicht?
Wo ist das Problem?
Gerade Studentenbuden werden auch mal Semesterweise oder kurz vermietet.
Bei der kurzen Dauer lohnt sich evtl. eh mehr ein möbliertes Zimmer anstatt da einen kompletten Umzug hinzulegen.
Ansonsten Wohnung anmieten und unter Einhaltung der entsprechenden 3monatigen Kündigungsfrist eben wieder kündigen.
Zeitmietvertrag geht auch, dass muss dann aber vorher auch schon klar geregelt sein, sonst hat man evtl. länger die Bude an der Backe als gewünscht.
Aber für den Vermieter ist es natürlich von Vorteil, wenn der Mieter länger drinbleibt. Also ist die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate? Er könnte aber auch in den Mietvertrag eine Mindestmietdauer in den Vertrag schreiben, z.B. 1 Jahr? Danke!
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