ZitatOriginal geschrieben von herold
Genau das ist der Punkt: Es handelt sich hier also vermutlich um Vertragsrecht. Dies wäre dann aber Teil des Zivilrechts und hätte nichts mit Strafbarkeit im Sinne strafrechtlicher Tatbestandserfüllung(en) zu tun. Man könnte imho erstmal gegen die AGBs der Netzbetreiber verstoßen, an die sich scheinbar noch nicht einmal einige der Netzbetreiber selbst gebunden fühlen, wenn man mal die Problematik mit den Tarifverschlechterung laufender PrePaid-Karten anschaut. Der Netzbetreiber könnte somit bei Feststellung von derartigen (Kunden-)Verstößen gegen die AGBs maximal den PrePaid-Vertrag kündigen und somit letztlich nur die Karte abschalten.
Und damit würde man ja nicht die treffen, die das entbundelte Handy "vertragswidrig" nutzen bzw. verkaufen, sondern die Käufer der entbundelten SIM-Karten. Das würde erklären, warum die Netzbetreiber da nicht gegen vorgehen (können).
ZitatMehr Möglichkeiten bleiben dem Netzbetreiber imho dem Endkunden ggü. nicht.
Dies mag natürlich Geschäftsleuten ggü. anders aussehen, wenn diese Geräte im großen Stil Handys entlocken und in den Osten oder sonstwohin verschieben.
Dazu müßten diese entsperrten Handys wahrscheinlich bei den "Tätern" sichergestellt werden. Wenn die nun die Geräte verkaufen, bevor die zugehörigen SIMs registriert werden, ist das kaum möglich.
Axelchen