Klausur am PC -> ständige Abstürze -> Rechte?

  • Das "nette" Gespräch hab ich gesucht, hab mich auch während der Klausur sofort gemeldet (die ersten 3x freundlich, die zweiten 3x mal mit Flüchen ;) )


    Zeit hab ich keine dabei bekommen, eben nur nachher die Aussage, das es bei ihm zu Hause ohne Probleme laufen würde (was es bei mir auch tut) und ich somit selber Schuld dran sein müsste, das der Schulrechner so instabil läuft.


    Da muss es doch irgendwo eine gesetztliche Regelung geben, oder?


    Auf jeden Fall kam ich mir ordentlich ver****t vor.

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • In dem Fall würde ich wohl das Gespräch mit dem Rektor suchen. Denn, wenn ein EDV-Fach wie Programmieren von einem Typen gelehrt wird, der an die Unfehlbarkeit eines EDV-Systems glaubt, der hat sie nicht mehr alle an der Waffel, meine Meinung!

  • IMHO hast du Möglichkeit Einspruch gegen die Wertung der Klausur einzulegen. Dieser Einspruch sollte formlos gegenüber der Schulleitung erklärt werden und wird über diese ggf. an das Schulamt weitergeleitet. Dann gibt es zwei Möglichekten: Entweder die Klausur wird so gewertet oder du mußt/darfst noch einmal ran, d.h. nachschreiben. Vorher würde ich aber das Gespräch mit dem Fachlehrer suchen oder ggf. an den Vertrauenslehrer herantreten.


    Hatte zu meiner Schulzeit einen ähnlichen Fall, kann mich aber nicht mehr daran erinnern wie der genaue Amtsweg war, daher alles IMHO.


    Gruß,
    Martin

  • Interessant wäre ja auch, welche Bedeutung die Klausur hatte und was davon für dich abhängt. Wegen einer "normalen" Zwischenklausur lohnt sich der Ärger nicht, jeder wurde in Schule und Uni schonmal nicht 100%ig fair behandelt.


    Nur noch als Zusatzinfo: eine eventuelle rechtliche Auseinandersetzung wirst du privat bezahlen müssen. Rechtsschutzversicherungen zahlen Streitigkeiten im öffentlichen Recht ja idR nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Interessant wäre ja auch, welche Bedeutung die Klausur hatte und was davon für dich abhängt. Wegen einer "normalen" Zwischenklausur lohnt sich der Ärger nicht, jeder wurde in Schule und Uni schonmal nicht 100%ig fair behandelt.


    Nur noch als Zusatzinfo: eine eventuelle rechtliche Auseinandersetzung wirst du privat bezahlen müssen. Rechtsschutzversicherungen zahlen Streitigkeiten im öffentlichen Recht ja idR nicht.


    Du hast sicher recht, natürlich sollte man abwägen, ob sich der Aufwand lohnt. Wie du schon schreibst, mal trifft es den einen, dann einen anderen. Zu einer rechtlichen Auseinandersetzung (also mit Anwalt und allem drum und dran) wird es IMHO nicht kommen, da nur die vor mir bereits erwähnten 2 Möglichkeiten in Betracht kommen. Es sei denn, "Antwort" oder "Anwort`s Eltern" geben sich mit der Entscheidung nicht zufrieden.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Interessant wäre ja auch, welche Bedeutung die Klausur hatte und was davon für dich abhängt. ...


    Das war die erste von zwei Klausuren, die die Vornote zur Abschlussprüfung ergeben.



    Die Sache ist die, die nächste Klausur und auch die Prüfung, werden an den selben Rechnern geschrieben und somit zu zu Befürchten, das die Probleme auch wieder auftreten.

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

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