ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
booner
Die 2.000 € p.M. gelten IMHO bei nahezu allen Sparbüchern gleich welcher Bank. Glaube kaum, dass es möglich ist, deine bestehen Sparbücher ohne die Berücksichtigung der 3-monatigen Kündigungsfrist aufzulösen, zumal das 3000 direkt nur online (oder per Telefon) beauftragt werden kann und es sich offiziell um ein Internetangebot handelt. Trotzdem viel Erfolg.
Denke ich leider auch, dass es auf eine Kündigung beider Sparbücher hinausläuft.
Vor allem deswegen, weil die Sparcard ja ein reines Onlineprodukt ist. Ich wüßte also gar nicht, wie ich die Beträge der Sparbücher online (bzw. per Telefon) auf das Sparcardkonto transferieren sollte (mal angenommen, man stimmt einer vorschusszinsenfreien Umbuchung zu), da man im PB Onlinebanking wohl nur Transaktionen zugunsten, aber nicht zulasten eines Sparbuches vornehmen kann.
Wenn ich zum Schalter gehe, dor die Sparbücher "schlachte", dann wird man mir dort wohl sagen, dass man nichts auf ein Sparcardkonto einzahlt, weil reines Onlineprodukt.
Und einer vorschusszinsenfreie (Komplett-)auszahlung der Sparbücher am Schalter im Gegenzug zu meinem Versprechen, alles bei der Postbank zu belassen, indem es als Sparcard angelegt wird, wird man wohl nicht zustimmen. Da könnte ich die PB ja bescheissen und zur nächsten Spraksse gehen.
Aber eine dermaßene Unflexibilität kann sich doch eigentlich keine Bank mehr leisten?