Ausserdem kriegen die Geräte dann einfach einen etwas anderen Namen (wie z.B. Siemens S65V bei VF) und fertig...
Branding - Gericht verurteilt Branding
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*hüstel*
Damit hat sich endlich mal ein Gericht einer meiner Rechtsauffassungen angeschlossen.

=> http://www.telefon-treff.de/sh…?postid=466475#post466475
=> http://www.telefon-treff.de/sh…?postid=466614#post466614 -
Dadurch wird überhaupt nichts geändert werden. Die neuen Geräte bekommen eine andere Typenbezeichung, was in letzter Zeit bei fast allen Geräten so ist, und der Rest wird mit sichtbar geänderter Software samt Internetbutton aufs Plakat gedruckt - und fertig ist die Sache. Das haben sie in diesem Fall versaut und sich daher mit Sicherheit nicht grundlos nicht geben das Urteil gewehrt, aber mittlerweile erkennt man die Dinger nun wirklich von weitem als versaute Geräte. Der Brandingtrend wird dadurch sicher nicht umgekehrt werden.
Es steht dem Kunden frei, sein Handy woanders zu kaufen. Solange es diese Möglichkeit gibt, ist imho nichts gegen Branding einzuwenden. Es sieht besch***** aus, aber es wird nunmal keiner dazu gezwungen, so ein Teil zu kaufen. Und es hilft, dem Trend, dass die Kunden alle 2 Jahre ein neues Handy wollen, entgegenzuwirken. Vernünftige Handys gibts nunmal im Fachhandel ohne zweijährige Wartefrist, bei NB (irgendwann einmal) vernünftige Tarife. Und Abstottern kann man sein Wunschgerät besser bei der Bank als auf den Schultern der "echten" Kunden.
Und, dass nun Leute nach Jahren ankommen und Geld zurück wollen, mag sein. Ob sie es bekommen, ist die andere Frage. Wer sich jahrelang nicht wehrt, könnte der Änderung nämlich konkludent zugestimmt haben. Dass die Gerichte also nun reihenweise NBs auflaufen lassen, darf stark bezweifelt werden.
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Der Kunde gehört grundsätzlich bei allen Abbuchungen darauf hingewiesen, Telefonate mal ausgenommen, die Tarife sollte er kennen.
Wenn ein Klopf zum Beispiel direkt ins kostenpflichtige WAP Portal führt sollte da eine Abfrage sein die mitteilt dass hier eingewählt wird und daher Einwahlgebühren anfallen.
Auch sollten alle Gebühren als übersichtliche Tabelle den Kunden ausgehändigt werden müssen.Schutti
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Jetzt müßten eigentlich nur noch alle Handyhersteller sich gegen das Branding stellen und schon hätten wir wieder nur noch schöne Orginalgeräte.
Aber das wird imho leider nicht passieren.
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Das Problem an den meisten brandingverseuchten Geräten ist weder das sie häßlich sind, noch das einen anderen Namen haben. Der Anbieter hat einfach darauf hinzuweisen, dass man durch Knopf XYZ sehr leicht ins Internet gelangt und dadurch kosten entstehen können. Dieser Hinweis fehlt allerdings auf großen Plakaten, auch im Online- und erst recht im Offline-Shop.
Der Kunde kann nicht wissen, dass ein T630 exklusiv bei der Telekom angeboten wird und jeder 2. Tastendruck ins WAP führt.
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T630 exklusiv bei TMO?
Wieso gabs das dann auch bei o2 und Eplus?
Gruß bungee1
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Meinte Anfangs ... genauso wie es das K700 exklusiv bei Vodafone gab - also eine zeitlang.
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Zitat
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
Der Kunde gehört grundsätzlich bei allen Abbuchungen darauf hingewiesen, Telefonate mal ausgenommen, die Tarife sollte er kennen.
Das würde meiner Meinung nach zu weit gehen. Spätestens beim 3. Erscheinen dieser Warnung wäre ich ziemlich angenervt. Wichtig ist, das bei der Werbung und beim Kauf auf die geänderte Software und evtl. entstehende Kosten hingewiesen wird. Wer sich dennoch so ein Gerät kauft ist selbst schuld und weiß auch, das Kosten entstehen können.Interessant ist das Urteil für all die Fälle, wo in der Werbung ein "normales" Gerät gezeigt wurde und man aber ein gebrandetes Gerät erhalten hat.
Gruß
Stefan -
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
In solchen Fällen hat man nunmehr offenbar ganz gute Chancen, dies als Mangel durchzuboxen.Wobei "durchboxen" der richtige Begriff ist, denn so wie sich T-Mobile in dieser Frage gibt, wird wahrscheinlich jeder Betroffene das dann auch durchfechten müssen - auf der Grundlage eines Amtsgerichts-Versäumnisurteils würde ich das nicht machen wollen.

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