O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Den gehen wohl langsam die Kapazitäten für die vielen Klagen aus!


    Dann pass aber auf, dass Du nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibst...


    Meinst du, wenn ich die Klage verlieren sollte?


    Wenn im Jobpool auf einmal viele Juristen gesucht, als Aushilfskräfte, dann haben die bisherigen Juristen wohl anscheinend wirklich alle Hand zu tun.

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  • Nein, ich meinte, dass in dem Moment, wo sich der Anwalt darum kümmert, dass O2 vielleicht doch noch einlenkt, ja auch schon Anwaltskosten entstehen.


    Woher weißt Du das mit dem Jobpool?

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Nein, ich meinte, dass in dem Moment, wo sich der Anwalt darum kümmert, dass O2 vielleicht doch noch einlenkt, ja auch schon Anwaltskosten entstehen.


    Woher weißt Du das mit dem Jobpool?


    Anwaltskosten sind eh schon entstanden, durch Schriftverkehr & Telekommunikation mit O². Die Kosten bezahle ich auch anstandslos, weil ich dann bei erfolgter Kündigung mein Ziel erreicht habe.


    Das mit dem Jobpool war eher fiktiv, wäre ja auch zu lustig, wenn es wirklich so wäre *gg*

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  • Kris


    Das weiß ich nicht. Ich denke aber nicht.
    Da ja der Freitag ein Feiertag ist, muss eine Entscheidung bis Donnerstag vorliegen. Ich bin schon sehr gespannt.

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  • Also ich habe mehrmals bei der Kündigungshotline angerufen (ca 5 bis 6 Mal),
    die schalten aber jedes Mal auf stur.


    Mir wird nur angeboten, wenn ich wirklich als Festnetz-Ersatz die 01805er Rufnummern anrufe, dass ich dann eine Gesprächsgutschrift bekomme, oder könnte jetzt schon vorzeitig den Vertrag verlängern mit einem neuen Handy (Laufzeit bis 12/2007).


    Auf den Genion Card S wollen die sich nicht einlassen, egal bei welcher ich von den beiden Kündigungshotlines anrufe, auch per E.Mail bekomme ich nur als Antwort ich solle mich da melden, leider bringt das nichts.. :flop:

  • Vielleicht solltest du dir, klein-bs, ein Beispiel an kris781 und mir nehmen, wir beide ziehen die Kündigung durch.


    Kris ist ein wenig weiter als ich, aber auch bei mir wird sich sehr bald ein Ende abzeichnen. Wir lassen uns nicht mit Gesprächsguthaben bei eventuellem Anruf einer 01805 Nummer abspeisen. Fakt ist einfach, dass man mit dieser Kommunikationspolitik und allgemeinem Verhalten nicht mehr zeitgemäß ist.
    Es herrscht seit vergangenem Jahr eine Marktsättigung von über 100%. Wenn O² nun also meint, sie bräuchten kris und mich nicht, es gibt auch noch andere gute NB in Germany.

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  • Mein Anwalt meint auch, dass mein Fall bereits in der Rechtsabteilung von O2 liegt und wir warten nur noch auf ein Statement seitens O2. Kommt so ein lapidares "...können wir nicht machen"-Schreiben wird ebenfalls eine Feststellungsklage eingereicht.


    P.S.: Meine beiden Verträge bei Debitel O2 wurden anstandslos, ohne Anwalt, vorzeitig gekündigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von TheChaos
    wenn O2 euch nach dem Trara mit dem Anwalt doch gehen lässt, wer trägt dann eigentlich die Kosten für den Anwalt?


    Das hängt davon ab, was man den Anwalt alles hat machen lassen.


    Die Kündigung kann man auch selber schreiben - wenn man das den Anwalt machen läßt (weil man keine Lust hat oder weil man glaubt, mit dem Briefkopf ernster genommen zu weren), dann ist das Privatvergnügen und dafür muss man dann selber zahlen.


    Kommt es dann zur Klage, muss man selber zunächst die Anwaltskosten vorstrecken, diese bekommt man aber von O2 wieder, auch wenn O2 nach Klageerhebung auf die Idee kommt, einen doch ziehen zu lassen. Wenn man selber klagt (und sich nicht von O2 verklagen lässt), muss man auch die Gerichtskosten vorstecken. Auch diese bekommt man aber nach dem gewonnenen Prozess von O2 ersetzt. Da sich die Kosten nach dem Streitwert richten, sind beide Kosten nicht besonders hoch, so um die 75 € jeweils.


    Wenn man also erst selber die Vertragseinhaltung einfordert, dann - nach Ablauf der gesetzten Frist - kündigt, und dann erst nach der nächsten O2-Rechnung zum Anwalt geht, bleibt man auf keinen Anwalts- oder Gerichtskosten sitzen.

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