ZitatOriginal geschrieben von crooks
... Aber ein Mischmasch wie "Kündigung: ja!, Nummer: nein!", sowas gibt es bestimmt nicht
Doch das gibt es ganz sicher. Da die Kündigung keine reguläre Kündigung darstellen würde, sondern eine außerordentliche unter (Abstands-)Zahlung der restlichen Grundgebühren, wären die E-liens nicht verpflichtet einer Rufnummerportierung zuzustimmen. Die MNP ist seitens der RegTp nur für reguläre Kündigungen zum Laufzeitende vorgeschrieben.
Gruß
muli