frage zum thema schadensersatz von versicherungen bei handybeschädigung

  • moin ihrs,


    hab da mal ne frage die auf folgendes problem zurückgeht. mir hat jemand vor ca. 1 1/2 monaten mein handy (sx 1) durch unvorsichtigkeit runtergeschmissen. danach war nen großer riss im display, die mmc-klappe hatte ne macke und das handy stürzte auch regelmäsig ab. da ich auf dem schaden natürlich nicht sitzen bleiben wollte hat er das seiner haftpflichtversicherung gemeldet. die hat mich dann angeschrieben und wollte das ich das handy einschicke. habe ich auch gemacht. jetzt schreibst sie mir zurück, das sie bereit ist 150euro zu zahlen ohne weitere dinge zu prüfen. unten steht dann noch nen satz das sie nur den zeitwert und nicht den kaufpreis ersetzen (wie das im gesetz steht). so, nun meine frage: in welchem gesetzt steht das (also wo sollte ich da mal nach gucken)? im BGB oder wo? dann zweite frage: wieso erstatten die mir nicht die wiederbeschaffungskosten. war im handyladen und habe mir dort nen kostenvoranschlag von 460euro machen lassen. warum wird darauf nicht eingegangen? wär nett wenn ihr mir helfen könntet.


    tschau

  • ich weiß selbst das es das im internet günstiger gibt aber wenn der mir das im laden bei sich ausn pc rausgesucht hat... was soll ich da machen?


    [edit]
    hier gibts das auch für über 600euro...

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Du kennst den Händler nicht zufällig? :D


    was heißt kennen? bei dem habe ich meinen vertrag abgeschlossen. wieso sollte ich dann zu irgend ner nuckelbude im internet gehen?

  • Was willst du denn? 460,- abgreifen und dann für 173,- bestellen? Was soll denn der Unsinn, wenn du es für 173,- bekommen kannst, sei zufrieden.


    Daß Versicherungen den Zeitwert erstatten ist normal.

  • €460 für ein SX1 ROFL :D:D:D


    Natürlich ersetzen die nur den Zeitwert....man, wäre ich froh, wenn mir die Versicherung bei einem Unfall meinen 12 Jahre alten Golf zum Neupreis ersetzen würde :D

  • Dein Anspruch begründet sich aus § 823 BGB hieraus ist der Verursacher verpflichtet den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Sprich Du hattest ein Handy was einen Zeitwert von EUR X hat und dieser Wert ist zu ersetzen. Bzw. die Reparatur (wenn wirtschaftlich sinnvoll). Weiterer § wäre § 249 BGB hiernach ist der Zustand herzustellen der wäre ohne das der Umstand eingetreten ist. Sprich Du hättest Dein altes Handy weiterhin. Da du dich bei der Wiederbeschaffung eines neuen Handy besserstellen würdest, hast du darauf kein Anspruch.


    Ich würd sagen nimm die 150 EUR und kauf Dir ein neues Handy für 180 EUR, da hast Du immernoch einen guten Schnitt gemacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    ... Neupreis ersetzen würde


    ich sprech ja nicht vom neupreis sondern vom wiederbeschaffungswert.



    Zitat

    Was willst du denn? 460,- abgreifen und dann für 173,- bestellen? Was soll denn der Unsinn, wenn du es für 173,- bekommen kannst, sei zufrieden.
    Daß Versicherungen den Zeitwert erstatten ist normal.


    nein, ich will keine 460 euro abgreifen sondern ich möchte gern das telefon bei dem händeler erwerben bei dem ich meinen vertrag abgeschlossen habe. und wo steht denn bitte das ich das günstigste angebot nehmen muss? selbst die OVP bei siemens ist noch bei 399euro.


    kann mir jemand was zum gesetz sagen bzw. wo ich da mal gucken kann?

  • Zitat

    Original geschrieben von dersummi
    nein, ich will keine 460 euro abgreifen sondern ich möchte gern das telefon bei dem händeler erwerben bei dem ich meinen vertrag abgeschlossen habe. und wo steht denn bitte das ich das günstigste angebot nehmen muss? selbst die OVP bei siemens ist noch bei 399euro.


    Du musst nicht das günstigste Angebot nehmen, du bekommst aber von der Versicherung eben nur den Zeitwert und da ist es durchaus in deinem Interesse, nicht beim Händler für 460,- zu kaufen. ;)


    Ansonsten ist dein Freund dein Ansprechpartner.

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