moin ihrs,
hab da mal ne frage die auf folgendes problem zurückgeht. mir hat jemand vor ca. 1 1/2 monaten mein handy (sx 1) durch unvorsichtigkeit runtergeschmissen. danach war nen großer riss im display, die mmc-klappe hatte ne macke und das handy stürzte auch regelmäsig ab. da ich auf dem schaden natürlich nicht sitzen bleiben wollte hat er das seiner haftpflichtversicherung gemeldet. die hat mich dann angeschrieben und wollte das ich das handy einschicke. habe ich auch gemacht. jetzt schreibst sie mir zurück, das sie bereit ist 150euro zu zahlen ohne weitere dinge zu prüfen. unten steht dann noch nen satz das sie nur den zeitwert und nicht den kaufpreis ersetzen (wie das im gesetz steht). so, nun meine frage: in welchem gesetzt steht das (also wo sollte ich da mal nach gucken)? im BGB oder wo? dann zweite frage: wieso erstatten die mir nicht die wiederbeschaffungskosten. war im handyladen und habe mir dort nen kostenvoranschlag von 460euro machen lassen. warum wird darauf nicht eingegangen? wär nett wenn ihr mir helfen könntet.
tschau