Re: Foxy
ZitatOriginal geschrieben von Jeeves
Ok, wieder was gelernt. Danke für die Info.
Aber, mal so rein theoretisch, ich muß doch als Ladeninhaber nicht an jeden verkaufen. Sprich: Wenn ich dem mit 20.000 1 CentStückchen nix verkaufen möchte kann man mich doch nicht zwingen, oder?!?
guten morgen,
man muss bei einem Kaufvertrag zwischen den einzelnen Teilgeschäften unterscheiden, die dieser enthält. Das wären das Verpflichtungsgeschäft, dass den Käuder zur Übereignung der Sache verpflichtet, und den Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Aus diesem Verpflichtungsgeschäft ergeben sich dann das Verfügungsgeschäft bezüglich der Übergabe und Übereignung der Sache und das Verfügungsgeschäft, durch das die Bezahlung des Kaufpreises realisiert wird.
Wenn nun der Käufer seiner vertragliche Pflicht, der Übergabe des Geldes, nachkommen will, indem er mit 50 Münzen die Sache bezahlt, ist er seinen Verpflichtungen nachgekommen und der Verkäufer muss ihm die Sache übergeben, wenn er das Geld nicht annehmen will ist das nicht der Problem des Käufers, da er korrekt seine Leistung erbracht hat. ![]()
cu,
Mickey09