Ich habe schon das Web durchforstet, aber leider nicht das passende gefunden. Daher wollte ich fragen, da hier ja auch viele Unternehmer sind, was bei folgendem grundlegend richtig ist.
Person x ist Angesteller bei Firma y. Person x ist Kassierer. Das Kassensystem verfügt über kein Kassenabschlusssystem (also keine Übersicht am Ende des Tages). Somit weiß diese Person eigentlich nicht, was in der Kasse sein muß. Die großen scheine werden ungezählt in einer Kasse verschlossen und in die Buchhaltung gegeben. Am nächsten Tag erfährt dann Person x, ob die Kasse stimmte.
Nun die Frage. Im Falle dessen, das Geld fehlt, muss Person x (Arbeitnehmer) das Geld bezahlen, obwohl Firma y (Arbeitgeber) keine Möglichkeit geschaffen hat, das Person x sich selbst "kontrollieren kann" und es auch dazu keine schriftlichen, max. nur eine mündliche Absprache gegeben hat.
Nach meiner Auffassung hat der Arbeitgeber hat der Arbeitgeber eigentlich dafür zu sorgen, Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Und falls jemand fragt, weswegen ich das Frage. Diese Info benötige ich für eine Facharbeit (und es ist ein sehr verflixtes Thema)
Kann mir da einer ein paar gute Seiten nennen oder auch nur mal anscheiden, ob ich richtig oder falsch liege?