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Und Achtung dabei. Bei Selbstkündigung ist die Rufnummer weg und fällt in den T-Pool zurück..................
Festnetz bei der Telekom kündigen - was beachten, welche Fristen???
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Merlin. 3 Monate Kündigungsfrist bei Calltime, XXL Local und XXL Fulltime sind falsch. Siehe bitte AGB. 1 Monat Kündigungsfrist. So entstehen Gerüchte.
Bei allen alten Telefontarifen (sie haben alle das Wort Call voran stehen) beträgt die Kündigungsfrist 6 Werktage). Bei den alten Grundtarifen (T-Net, T-Net 100 und Call Plus) sind es ebenfalls 6 Werktage - unabhängig davon ob ISDN oder analog.
Bei den C&S Paketen ist es ebenfalls 1 Monat.
Und wer Kündigungen am Telefon entgegennimmt hat selber Schuld wenn er fliegt. Kündigungen bedürfen IMMER der Schriftform und müssen an die zuständige Kundenniederlassung gesandt werden. Ob mit oder ohne Einschreiben bleibt jedem selbst überlassen - Hauptsache sie kommen pünktlich an.
Einige Kollegen gehen am Telefon sehr lasch mit Vorschriften um. Möchte mal sehen wie lustig das einige noch finden, wenn sie durch die Nachlässigkeit eines Mitarbeiters plötzlich kein Telefon mehr haben, weil irgendjemand angerufen und mal eben den kompletten Anschluss gekündigt hat.
Deshalb verstehe ich es auch nicht, wenn die Kunden anrufen und betteln: Ich habe meine Kundennummer nicht zur Hand, sie können doch bestimmt auch mit der Telefonnummer etwas anfangen? Ja, das kann ich - aber ich darf es nicht - und das ist auch gut so.
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Zitat
Einige Kollegen gehen am Telefon sehr lasch mit Vorschriften um. Möchte mal sehen wie lustig das einige noch finden, wenn sie durch die Nachlässigkeit eines Mitarbeiters plötzlich kein Telefon mehr haben, weil irgendjemand angerufen und mal eben den kompletten Anschluss gekündigt hat.
Achja, aber abschliessen kann jeder Dödel per Telefon.
Es gibt genug Möglichkeiten, die Berechtigung auch am Telefon,
zu verifizieren. Nur das wollen die Unternehmen nicht. Damit würden
die Kündigungen zu leicht gemacht.GP
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Wie Verträge geschlossen werden, ist jedem freigestellt. Ob mündlich oder schriftlich oder schlüssiges Handeln. (Kauf-)Verträge entstehen ja meist mündlich und werden nirgends niedergeschrieben, außer am Kassenbon.
Und bei Kündigung ist das schon gut so, denn dann hat die Firma ja was in der Hand. "Sie wollten ja", sonst könnte ich ja meinem Nachbarn ja was böses
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Wenn ich meinem Nachbarn was Böses will, schliess ich in seinem Namen
nen neuen Vertrag ab - der wird sich freuen bis er das wieder geregelt hat.Danke für den Tip

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