Problem mit Online Händler wegen Rücksendung

  • Hallo,


    ich hoffe mal ihr könnt mir helfen.
    Am 21.02. habe ich bei einem Online Versand eine PC-Lüftersteuerung mit Display usw. im Wert von ~50 € bestellt.
    Nur leider war bei dem Gerät das Display defekt.
    Nach Reklamation per E-Mail kam ein paar Tage darauf ein Tauschgerät.
    Als ich dieses angeschlossen habe, ging es sofort in Rauch auf.
    Irgendwo muss es in dem Teil einen Kurzschluss o.ä. gegeben haben.
    Ein drittes Mal wollte ich mir das ganze nicht mehr antun,
    also hab ich mich mit dem Händler auf eine Rücksendung und Rücküberweisung geeinigt.
    Die Ware habe ich dann auch am 07.03. zur Post gebracht und seitdem von dem Händler nie mehr was gehört.
    Ich habe ihn bereits 2 mal per e-mail angeschrieben, aber beide Male ohne Reaktion.


    Welche Möglichkeiten hab ich denn noch ?
    Ich will die 50 € nicht in den Wind schiessen.


    Zum Händler noch folgendes:
    Es is nicht irgendein dubioser "Hinterhofhändler".
    In der PC-Modding Szene dürfte er eigentlich recht bekannt sein.
    Ausserdem war das nicht meine 1. Bestellung dort und ich hatte wirklich noch nie Probleme mit ihm.


    Ich weiss nicht mehr was ich machen soll.
    Kann ich ihm irgendwelche Zahlungsfristen o.ä. setzen ?


    Danke im Vorraus !

  • Am besten du versuchst ihn mal telefonisch zu erreichen. Solltest du ihn wirklich nicht erreichen und nichts mehr von ihm hören, schreib ihm eine Art Mahnung per Einschreiben/Übergabe... spätestens dann wird er auf dich aufmerksam :)

  • Re: Problem mit Online Händler wegen Rücksendung


    Zitat

    Original geschrieben von Psych0pleX
    Kann ich ihm irgendwelche Zahlungsfristen o.ä. setzen ?

    Solltest du sogar.
    Du hast ja bei diesen Internethändlern die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten.
    Hast du denn den Rückversand gezahlt? (Hätte er nämlich auch übernehmen müssen, da es ein Gerät im Wert von mehr als 40,- Euro war).


    Als nächsten Schritt empfehle ich dir wie oben gesagt via E-Mail oder via Fax eine Aufforderung zur Zahlung zu zuschicken. Die Frist muss min. 2 Wochen lang sein.
    Und sollte er darauf immernoch nicht reagieren und du deine 50 Euro nicht in den Sand setzen willst gehts nur übern Anwalt.
    Ist zwar lächerlich, aber is (leider) so...


    Es muss wie o.g. nicht unbedingt ein Einschreiben sein. Klar, damit bist du auf der sicheren Seite, aber Online-Shops müssen im Impressum (und im Sinne ihrer Definition) über eine "elektronische Verbindung" (Fax, E-Mail, etc.) erreichbar sein.


    Grüße,
    Sebastian


    PS: Aber vielleicht würde ein einfacher Anruf auch absolut ausreichen? ;)

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Telefonisch war bisher leider noch niemand erreichbar.
    Ich werd aber dranbleiben.


    Rückporto hab ich nicht bezahlt, beim 2. Paket war ne Freewaymarke fürs 1. mit dabei.
    Damit hab ich dann beide zurückgeschickt

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