hallo,
würde gerne einen dsl anschluss über congstrr beauftragen, aber dieser satz schreckt mich ab:
"Congster behält sich das Recht vor, die Erstattung zurückzufordern, wenn der Vertrag über den T-DSL Anschluss oder über die Hardware gegenüber der T-Com widerrufen oder vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit für den congster Tarif gekündigt wurde."
angenommen ich müsste in den ersten 12 monaten umzugsbedingt oder aus anderen gründen kündigen, dann müsste ich wahrscheinlich das geld erstatten.
das ist eine quasi mindestlaufzeit auch für den dsl anschluss, ob das rechtlich sauber ist?
kennt einer jemanden bei dem es schon zurückgefordert wurde?