Private Krankenversicherung oder bei der Gesetzlichen KV bleiben?

  • Jaja, ich hab schon einige "ewige Junggesellen" gesehen, die dann doch in kürzester Zeit an Kinder (Plural) gekommen sind :D
    Wie hat !rgendeine oben geschrieben: "Wenn Du denkst Du denkst..."


    Übrigens gibt es von Finanztest gerade ein X-tra Heft zum Thema Gesundheit.


    In dem Sinne: Bleibt gesund :top:

  • Ich verstehe die Annahmevoraussetzungen zur PKV nicht richtig:


    Muss man in den letzten drei Jahren rückwirkend die heutige oder die in den vergangenen Jahren jeweils gültige Versicherungspflichtgrenze überschritten haben?

  • Du mußt um als ARBEITNEHMER in die PKv wechseln zu können die vergangenen DREI Jahre (2006, 2007 und 2008) ein Einkommen über der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze gehabt haben und dies vsl auch im laufenden Jahr haben.
    Vorrübergehende Entgeltreduzierungen wie zB Kurzarbeit oder ein Sabbatical zählen nicht dazu.

  • OK, danke. Ich muss nochmal genauer fragen: Wenn ich also in den Steuerbescheiden von 2006, 2007 und 2008 mit meinem Bruttogehalt jeweils über der damals gültigen Grenze liege, kann ich meine GKV fristgerecht kündigen und zur PKV wechseln?

  • Wenn das so ist, wirst du normalerweise zu Beginn des 4. Jahres von deinem Arbeitgeber informiert und auch zukuenftig freiwillig in der GKV versichert, sofern du nicht zu einer PKV wechselst.

  • Mmmh, verstehe. Ich wollte nur nicht bis zum 1.1. warten. Ich war freiwillig versichert, bin aber dann - als die 3-Jahres-Regel eingeführt wurde - wieder zwangs-pflichtversichert

  • Du müsstest das recht leicht auf Deiner Gehaltsabrechnung sehen können, wenn Du noch als pflichtversichert geführt wirst erfolgt der KV-Abzug vom Brutto, bei der freiwilligen vom Netto+AG-Zuschuß


    Relevant ist übrigens nicht das steuerpflichtige Einkommen, sondern das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Die beiden sind zwar oft identisch oder liegen dicht beisammen, aber es kann trotzdem zu Unterschieden kommen. Du müsstest von deinem AG eigentlich für jedes Jahr eine "Jahresmeldung zur Sozialversicherung" bekommen haben. Da steht das relevante Einkommen drauf. Eine solche Meldung erhälst Du auch beim "Beitragsgruppenwechsel". Ein solcher liegt zB dann vor wenn Du aus der Pflichversicherung rausfällst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mobilelch
    Vorrübergehende Entgeltreduzierungen wie zB Kurzarbeit oder ein Sabbatical zählen nicht dazu.


    Ich trete bald ein Sabbatjahr an und bin vorübergehend wieder pflichtversichert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mobilelch
    Du müsstest das recht leicht auf Deiner Gehaltsabrechnung sehen können, wenn Du noch als pflichtversichert geführt wirst erfolgt der KV-Abzug vom Brutto, bei der freiwilligen vom Netto+AG-Zuschuß


    Ja, stimmt. Als ich freiweillig (GKV) versichert, habe ich den Zuschuss vom AG extra ausgewiesen bekommen. Durch die 3 Jahres-Regel ist dann alles wieder storniert worden und es geht vom Brutto ab. Allerdings hätte ich nach meinem Verständnis ab dem 01.01.2009 wieder freiwillig versichert sein müssen. Muss ich mal nachhaken.

  • Du müsstest eigentlich auch Deinen Status direkt auf der Abrechnung sehen.
    Als normaler Angestellter z.B. 9111 oder 1111

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