Vorzeitige Kündigung D1 (nach 5 Monaten)

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    2. Du weist T-mobile nach, dass du für immer ins Ausland ausgewandert bzw. umgezogen bist.

    Das ist so nicht korrekt. Auch ein Umzug (selbst wenn er ins Ausland geht) begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht (NICHT "Sonderkündigungsrecht")! Du hast in so einem Fall aber durchaus reelle Chancen auf Kulanz seitens des Netzbetreibers zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages, aber das ist alles präjudiz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht).

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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