Hallo,
obwohl ich recht sicher war, dass wir einen ähnlichen Artikel schonmal hatten (vielleicht wars aber auch bei HK oder anderswo) hab ich über die Suche nichts finden können.
Mir geht es um folgendes: Bei uns in der Firma war die private Nutzung von Internet und E-Mail-Adresse gestattet.
Generell wird es aber beim Ausscheiden eines Mitarbeiters (und das ist bei mir morgen der Fall) so gehandhabt, dass der Admin alle Mails bekommt und liest und dann entsprechend darauf antwortet. Unser Admin ist mit diesem Verfahren auch nicht einverstanden, da er Probleme wg. des Datenschutzes befürchtet, es ist aber von der Geschäftsleitung so angeordnet.
Ich hatte schon einmal im Internet ein Gerichturteil gefunden, nach dem der Arbeitnehmer im Falle seines Ausscheidens verlangen konnte, dass ein Hinweistext an den Absender per Autoresponder geschickt wird, so dass kein anderer Zugriff auf das E-Mail-Postfach nehmen muss. Leider finden ich trotz intensiver Suche dieses Urteil nicht mehr.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Danke schonmal.