Die "Deppen vom Zoll" wollen schlichtweg einen Beleg. D.h. auch beim Geschenk einfach eine Proforma-Rechnung über einen geringen Betrag beilegen und alles klappt in der Regel problemlos. Prinzipiell wollen die Kollegen halt immer was schriftliches, eine Berechnungsgrundlage!
Post bzw. Zoll: Paket komplett ausgepackt zur Rechnungssuche: Erlaubt?
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Zitat
Original geschrieben von beyond
Trauma: der "Depp" vom Zollamt macht nur seinen Job, wenn nicht täglich tausende versuchen würden uns alle zu bescheissen, dann würde der "Depp" vom Zoll auch Deine Sendung nicht festhalten müssen.Das ist mir eigentlich scheißegal, ob der nur seinen Job macht. Ich bekomme eine DVD als Geschenk zugeschickt und der hat sie mir nicht gegeben. Für mich ist das so eine Art Diebstahl. Nach heftiger Diskutierei hat er mich dann auch noch des Ladens verwiesen. Soll er sich die DVD in den Allerwertesten stecken. Muß ich diese DVD dann wohl doch "raubkopieren"
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Er hat Dich als einfach so rausgeworfen.. verstehe

Und Diebstahl impliziert, dass er Dir was weggenommen hat, was offensichtlich nicht der Fall ist, die DVD ist ja schliesslich wieder bei Deinem Freund oder Verwandten. Wäre der Wert nachweisbar unter 45EUR gewesen, hättest Du Sie ausgehändigt bekommen, ansonsten hättest Du halt Einfuhrumsatzsteuer gezahlt und gut wärs gewesen. Wie man aber ohne Seine Ware wieder gehen kann (wenn man nicht grade neben dem Zollamt wohnt) werde ich wohl nicht verstehen, da ist der Zeitaufwand und Sprit wohl mehr wert, als die angefallene Steuer.
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Zitat
Original geschrieben von beyond
Er hat Dich als einfach so rausgeworfen.. verstehe
Und Diebstahl impliziert, dass er Dir was weggenommen hat, was offensichtlich nicht der Fall ist, die DVD ist ja schliesslich wieder bei Deinem Freund oder Verwandten. Wäre der Wert nachweisbar unter 45EUR gewesen, hättest Du Sie ausgehändigt bekommen, ansonsten hättest Du halt Einfuhrumsatzsteuer gezahlt und gut wärs gewesen. Wie man aber ohne Seine Ware wieder gehen kann (wenn man nicht grade neben dem Zollamt wohnt) werde ich wohl nicht verstehen, da ist der Zeitaufwand und Sprit wohl mehr wert, als die angefallene Steuer.
Ich habe nicht behauptet, das er mich einfach so rausgeschmissen hat
. Es sind ein paar...äh unschöne Worte gefallen
.Ich sehe aber nicht ein, für ein Geschenk zu bezahlen. Steuern zahle ich schon genug. Und nun BTT
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Zitat
Du wirst wohl 16% Einfuhrumsatzsteuer (wie MWSt) und evtl. noch Zoll bezahlen müssen
Das weiß ich alles, da bin ich informiert und habe meinem Nachbarn schon das Geld gegeben für morgen.
Ich hoffe er weiß dann auch noch, das er MEIN Geld und MEINE Uhr hat
Ich habe mit Versand 20800 Yen bezahlt, das sind ca. 150 Euro.
Mit Zoll und den 16% komme ich auf ca. 30 Euro. Schlimmeres dürfte nicht passieren.Mich hat nur gestört, das schon ein "Fremder" meine Uhr angefasst hat.
Es handelt sich um folgende Uhr und ich hoffe, das die in natura nicht billig aussieht. Ist angeblich komplett aus Metall inkl. geätzter Lackierung um ein Abblättern vom Metall zu verhindern... ich werde sehen: -
ist das sone Binary Uhr oder wie das heißt?
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Hi,
ZitatOriginal geschrieben von beyond
Wurde es von einer Firma versendet, fallen Abgaben an, sobald der Wert über 22EUR liegt.
nur Warenwert, oder incl. Frachtkosten? Und dann netto (also ohne MwSt.), sehe ich das richtig?Oder koennte man der Einfachkeit halber das ganze (Kleinzeug unter 20 EUR) wie in DE abrechnen, incl. MwSt., und gut is'... Lohnt ja wohl kaum, dafuer 'ne Ausfuhrbescheinigung anzufordern...
Gruss,
c.
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Re: Re: Post bzw. Zoll: Paket komplett ausgepackt zur Rechnungssuche: Erlaubt?
ZitatOriginal geschrieben von frieder
Printus:
Hat sich das dadurch nicht schon alles erledigt?Yap, hast Recht. Hatte ich überlesen :apaul:

Nix für ungut, aber mit Deiner Rechtsauffassung bist Du komplett schief gewickelt.
Zu jeder internationalen Sendung gehört ein Begleitpapier, also eine Rechnung. Die muß auch bei einem Geschenk dabei sein, dann als Proforma-Rechnung. Das ist nicht nur deutsches Zollrecht sondern es gibt internationale Absprachen und Gepflogenheiten durch die Industrie- und Handelskammern.
Geschenke sind hier in D bis zu einem Wert von 45 EUR frei von Abgaben, liegt der Wert höher kann man bis 350 EUR Warenwert mit 13,5% pauschalisieren, ansonsten muß normal verzollt werden.
Vorraussetzung für ein Geschenk ist daß die Sendung von "privat an privat" geht, sobald der Absender eine Firmenadresse ist ist das kein Geschenk mehr (auch wenn es eigentlich doch eins wäre und der Versender es nur ungeschickterweise mit der Firmenpost versandt hat).Und wenn die Begleitdokumentation bei der Sendung fehlt ist das nicht nur an sich schon ein Fehler des Versenders, sondern dann fehlt auch die erforderliche Grundlage zur Berechnung der Abgaben - die vom Warenwert abhängt.
Nur aus der (Proforma-)Rechnung ergibt sich welchen Wert Dein Geschenk - wenn es denn als solches abgefertigt werden kann - hat und welche Abgaben möglicherweise fällig werden.
Und noch etwas: der deutsche Zoll kann schlecht auf ausländische Versender von Waren zugreifen, er muß sich an den deutschen Empfänger halten. Deswegen bist Du als Warenempfänger Zollverpflichteter.
Wenn Du also meinst daß der Zöllner Dir nix zu sagen habe bzw. der Dir etwas nachweisen müsse bist Du schief gewickelt. Du bist verpflichtet eine ordnungsgemäße Dokumentation für Sendungen, die zu Dir eingeführt werden, beizubringen.
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