Hallo,
weiß jemand ob beim Verlust eines Sammelgaragenöffners (Sendeteil) die komplette Anlage von der Hausverwaltung gewechselt werden muß bzw. ob sowas die private Haftpflicht übernimmt (wenn man Schlüsselverlust versichert hat...) ?
Google hat mir nicht geholfen und nachfragen will ich erstmal nicht bei der Hausverwaltung... ![]()
Gruß Manuel