so wie ich das verstanden habe hatte vanDusen doch die Einzugsermächtigung zurückgenommen... wie das mit dem leistenmüssen an die inkasso angentur als vertreter ausschaut weiß ich leider auch nich so genau!
Inkasso-Ärger nach außerordentlicher 1&1-Kündigung. Was nun?
-
-
-
Einfach besser zum Anwalt gehen. Der kennt sich damit am Betsen aus.. Hier ist ja alles nur juristisches Halbwissen
Allerdings sagt mir mein Rechtsgefühl das da einiges nicht mit rechten Dingen zugeht und da was zu holen ist... Vorallem würd ich vom Anwalt dafür sorgen lassen das du aus der Inkasso-Datenbank rauskommst -
Zitat
Original geschrieben von No.Time
Wann hat sich Inkasso bei dir gemeldet?Das erste Schreiben hat das Inkasso-Büro mit Datum vom 08.06. an mich geschickt, kam ein paar Tage später an. Zahlungsfrist war der 15.06., also hatte real ganze drei Tage Zeit um zu reagieren. Die Rechnungen sind vom 05.04. ( 14 Euro, mit dem Vermerk, dass abgebucht wird), 05.05 und 08.05. (Jeweils Mini-Beträge, zusammen 2,33 Euro, mit dem Vermerk: zahlbar innerhalb von 10 Tagen.)
Von der ersten Rechnung sind locker 40 Tage vergangen, allerdings bin ich der Meinung, dass ich nicht in Verzug war, weil auf der Rechnung stand, es würde abgebucht - und bei mir keine Mahnung etc. angekommen ist. Auch war kein Vermerk von wegen "Zahlbar innerhalb 10 Tagen" oder so vorhanden. Von der dritten Rechnung sind - auf den Tag genau - 40 Tage vergangen. Hätte ich jedoch eine Mahnung oder Zahlungserinnerung bekommen, hätte ich sofort gezahlt - wie ich es auch nach dem Inkasso-Brief sofort getan habe.
Mir geht es auch nicht primär darum, die meiner Meinung nach ungerechtfertigten 23 Euro von dem Inkasso-Büro zurückzubekommen. Was mir wie oben beschrieben Sorgen macht, ist dass eine Versandhaus-Bestellung nach dieser ganzen 1&1-Geschichte wegen angeblich fehlender Bonität an mich nicht geliefert werden konnte. Mir ist es wichtig, dass der ungerechtfertigte Eintrag in irgendeiner Inkasso-Datei gelöscht wird. Wie gehe ich am besten vor? Kann mir ein Anwalt dabei helfen, herauszufinden, wer wann wo welchen Eintrag gemacht hat?
Liegen Erfahrungswerte vor, wo 1&1 bzw BFS Inkasso sowas eintragen? Wie gehe ich gegen wen vor?
Edit:
ZitatOriginal geschrieben von manuelr
Einfach besser zum Anwalt gehen. Der kennt sich damit am Betsen aus.. Hier ist ja alles nur juristisches Halbwissen
Allerdings sagt mir mein Rechtsgefühl das da einiges nicht mit rechten Dingen zugeht und da was zu holen ist... Vorallem würd ich vom Anwalt dafür sorgen lassen das du aus der Inkasso-Datenbank rauskommstOk, nur die Frage ist eben, wie der Anwalt herausfinden kann, in was für einer Inkasso-Datei ich mich befinde - und ob ich damit zu jedem x-beliebigen Anwalt rennen kann, oder was für ein Anwalt am besten geeignet ist.
Viele Grüße und Danke für die Tipps,
PvD
-
auch wenns doof gelaufen ist, ist 1&1 meiner Meinung nach im Recht! Das nichtvorlegen einer Vertretungsvollmacht seitens der Inkassoagentur ist höchstens deren Fehler. Da er die Forderung ja trotzdem beglichen hat ist das doch inzwischen "geheilt"... oder?
-
Zitat
Original geschrieben von No.Time
auch wenns doof gelaufen ist, ist 1&1 meiner Meinung nach im Recht! Das nichtvorlegen einer Vertretungsvollmacht seitens der Inkassoagentur ist höchstens deren Fehler. Da er die Forderung ja trotzdem beglichen hat ist das doch inzwischen "geheilt"... oder?Ich habe nie bestritten, dass die Forderung über 15 Euro bestanden hat. Unklar ist mir, ob ich mich mit mehr als 2,15 Euro in Verzug befunden habe, da auf der ersten Rechnung stand, das Geld würde abgebucht, und ich keine andere Zahlungsaufforderung bekommen habe. Fraglich ist auch, ob die 23 Euro Inkasso-gebühren gerechtfertigt waren - aber auch das würde ich nicht weiter verfolgen.
Ich habe explizit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt, damit der Fehler nicht als "geheilt" angesehen werden kann - habe ich denen per Einschreiben mitgeteilt. Und im übertragenen Sinne: "Geheilt" ist die Sache für mich so lange nicht, wie ich Angst haben muss, dass ich nichts mehr im Versandhaus bestellen kann oder mir Handy-Verträge deswegen verweigert werden könnten.
Ich habe immer zahlen wollen - habe ich auch sofort getan, als ich erfahren habe, dass das Geld nicht abgebucht worden ist. Dass ich dafür in eine Inkasso-Datei gerate, die mir das Abschließen anderer Verträge unmöglich macht, das halte ich schon für ziemlich krass und DAGEGEN möchte ich mich wehren.
Viele Grüße,
PvD
-
was sagt eigentlich 1&1 bzw die Inkasso agentur zu dieser "Inkasso" Liste? Wenns dir nur um die Liste geht: Höflich anrufen, Missverständniss erklären (Name des Gesprächspartners immer notieren) und auf Kulanz hoffen... ansonsten bleibt dir dann immer noch der gang zum anwalt
-
Zitat
Original geschrieben von van Dusen
Ich habe nie bestritten, dass die Forderung über 15 Euro bestanden hat...Die Frage, die sich mir stellt, ist, wieso Du eigentlich nie bestritten hast, dass diese Forderung besteht? Eine außerordentliche Kündigung (im 1&1-Jargon "Sonderkündigung" :D) wirkt ohne Einhaltung einer Frist. Wieso nimmst Du deren Widerspruch so locker hin? Ja ich weiß, Du hattest es oben schon "erklärt", aber das war ja wohl ein wenig kontraproduktiv.
-
Zitat
Original geschrieben von bambi05
Die Frage, die sich mir stellt, ist, wieso Du eigentlich nie bestritten hast, dass diese Forderung besteht? Eine außerordentliche Kündigung (im 1&1-Jargon "Sonderkündigung" :D) wirkt ohne Einhaltung einer Frist. Wieso nimmst Du deren Widerspruch so locker hin? Ja ich weiß, Du hattest es oben schon "erklärt", aber das war ja wohl ein wenig kontraproduktiv.Du hast vollkommen recht: Der Versuch, dadurch Ärger und Aufwand zu verhindern, dass ich nicht gegen die rechtswidrige Verschiebung der Kündigung um 1,5 Monate nach hinten vorgehe, ist gründlich nach hinten los gegangen.
Damit hatte ich nicht gerechnet, sonst wär ich von Anfang an gegen diese falsche Rechtsauslegung vorgegangen. Natürlich war meine Nachgiebigkeit in diesem Punkt kontraproduktiv, und 1&1 verfährt offensichtlich nach dem Motto: Reichst du den kenen Finger, nehm' ich die ganze Hand - wenn sich jemand gegen falsche Kündigungstermine nicht wehrt, dann kommen wir gleich mit den ganz dicken Geschützen Inkasso-Büro und Schulder-Datei. Diese Einsicht ändert aber nichts an meiner jetzigen Situation.
No.Time: Ich bin mir einfach bisher nicht sicher, wer da der richtige Ansprechpartner ist. Bei 1&1 im Callcenter anrufen kann man vergessen, wenn es um solche Auskünfte geht, das hab ich schon versucht. Beim Inkasso-Unternehmen hab' ich noch nicht angerufen, sondern nur Briefkontakt gehabt. Werde ich mal tun, auch wenn ich mir da keine Hoffnungen mache, irgendwelche Infos zu erhalten.
Viele Grüße,
PvD
-
Re: Inkasso-Ärger nach außerordentlicher 1&1-Kündigung. Was nun?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von van Dusen
Jetzt meine konkreten Fragen:1.) War ich mit der Zahlung überhaupt in Verzug, wenn ich von 1&1 niemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten habe und auf der Hauptrechnung noch vermerkt war, dass das Geld von meinem Konto abgebucht wird?
2.) Kann 1&1 unter diesen Bedingungen die Sache einfach an ein Inkasso-Büro abgeben? Waren die - von mir ja bezahlten - Inkasso-Gebühren berechtigt?
3.) Wie kann ich am besten herausfinden, in was für eine Inkasso-Datei oder sonsitiges ich geraten bin? Wer ist da der Ansprechpartner, 1&1 oder das Inkassobüro? Wie gehe ich am besten vor, um das herauszufinden?
4.) Kann ich irgendwie dagegen vorgehen, dass ich offensichtlich durch den wie oben geschilderten Vorgang in eine solche Datei geraten bin? Wenn ja, wie sorge ich dafür, dass das wieder gelöscht wird?
Ich weiss, dass das hier kein Forum zur Rechtsberatung ist, aber vielleicht kann mir dennoch jemand helfen.
Hallo!
zu 1) Es Bedarf keiner Mahnung um in Verzug zu geraten. Eine Rechnung wird spätestens 30 Tage nach Erstellung fällig, außer es steht was anderes in der Rechnung. Danach sind alle offenen Rechnungen sofort fällig. Auch wenn auf dem Schreiben steht, dass abgebucht wird hast du eine gewisse Mitwirkungspflicht zu prüfen ob die Rechnung auch abgebucht wurde und beglichen wurde.
zu 2) Gang klar: JA
zu 3) Direkt mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, die müssen dir darüber Auskunft geben
zu 4) Eine Löschung finden statt, sobald du die Forderung des Inkassounternehmens beglichen hast, oder sich herausstellt dass die Forderung unrechtmäßig war.
-
Re: Re: Inkasso-Ärger nach außerordentlicher 1&1-Kündigung. Was nun?
ZitatOriginal geschrieben von meco
Hallo!zu 1) Es Bedarf keiner Mahnung um in Verzug zu geraten. Eine Rechnung wird spätestens 30 Tage nach Erstellung fällig, außer es steht was anderes in der Rechnung. Danach sind alle offenen Rechnungen sofort fällig. Auch wenn auf dem Schreiben steht, dass abgebucht wird hast du eine gewisse Mitwirkungspflicht zu prüfen ob die Rechnung auch abgebucht wurde und beglichen wurde.
Auf welche Rechtsgrundlage berufst du dich? §286 Abs. 3 BGB sagt ausdrücklich, das das nur der Fall ist, wenn auf der Rechnung auf diese Folgen hingewiesenwird. Auf Rechnungen meines Webspace-Providers wird z.B. darauf hingewiesen. Auf den 1&1-Rechnungen nicht. Gibt es noch eine andere Rechtsgrundlage, aus der du das ableitest?
ZitatOriginal geschrieben von meco
zu 3) Direkt mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, die müssen dir darüber Auskunft gebenKann es nicht auch sein, dass der Eintrag von 1&1 selbst kommt, oder ist das ausgeschlossen?
ZitatOriginal geschrieben von meco
zu 4) Eine Löschung finden statt, sobald du die Forderung des Inkassounternehmens beglichen hast, oder sich herausstellt dass die Forderung unrechtmäßig war.Bist du dir da sicher? Bei der Schufa bleiben z.B. Einträge über Schulden drei Jahre lang nach der Begleichung bestehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass das bei anderen Karteien ähnlich ist. Deswegen meine Besorgnis.
Viele Grüße,
PvD
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!