Traurige Tatsachen zur Behandlung des Gesprächsguthabens:
1. Aus Portierungen stammendes Loop-Guthaben wird unter Umständen (Altvertrag mit 125 oder 200 Frei-SMS) erst mit den SMS verrechnet bevor die Frei-SMS greifen.
2. Aus Portierungen stammendes Loop-Guthaben wird erst mit den Verbindungen verrechnet und dann greifen die 5 Euro Guthaben aus Genion ohne Handy-Verträgen.
Bei beidem wird man halbwegs kulant entschädigt, wenn man sich freundlich beschwert. Aber die meisten tun das wohl nicht. (Ich schon!)