Raus-Schmiss bei Kfz-Versicherung

  • Hallo,


    ich habe mein Auto "vorübergehend stillgelegt" (bei Zulast abgemeldet).
    Nun kriege ich von der Versicherung einen Schrieb, dass der Vertrag nun beendet ist.


    Bisher war es so, dass die Versicherung in eine sogen. Ruheversicherung überging bis zur Wiederanmeldung.


    Ich glaube, die Vers.-Gesellschaft will mich als Kunden nicht mehr, denn sie meldet sich auf meine schriftliche Anfrage mit der Bitte um Aufklärung nicht mehr. Es ist noch ein zweistelliger Betrag offen.


    Welche Vor- bzw. Nachteile im Hinblick auf SF-Rabatt habe ich beim Wiederanmelden, falls ich dann zu einer anderen Gesellschaft gehe?


    Auf die beitragsfreie Ruheversicherung kann ich wohl verzichten, das Fzg steht in einer abgeschlossenen Einzelgarage.


    Die Handhabung der Schadenfreiheits-klassen wird bei den versch,. Gesellschaften leider nicht einheitlich gehandhabt.


    So stuft bspw. die eine SF15 als 35% ein, die andere SF 15 als 40%.


    Wer weiss mehr/genaueres?


    Wie lange darf eine Abmeldung längstens dauern um nicht zurückgestuft zu werden?

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Hi,


    wieviel Prozent die Versicherer für die jeweilige SF-Klasse geben, ist den Unternehmen überlassen. Das können die handhaben, wie sie wollen.


    Früher war es so, dass man zwei Jahre die Versicherung ruhen lassen konnte, ohne zurückgestuft zu werden. Ob das heute auch noch so ist, weiß ich leider nicht, weil ich seit einiger Zeit nicht mehr so sehr mit den fachlichen Themen der Versicherung zu tun habe.
    Hat die Versicherung keine Hotline, die man anrufen könnte? Wenn sich die Versicherung nicht mehr bei Dir meldet, würde ich mir eh' überlegen, ob ich da noch versichert sein möchte. Was übrigens fast immer hilft, ist eine Vorstandsbeschwerde. Diese Fälle werden eigentlich immer bearbeitet (und sind bei den Sachbearbeitern nicht besonders beliebt). ;)


    Gruß, Cheesy

  • Wenn ein Fahrzeug maximal 180 Tage stillgelegt war wird das so gehandhabt als wäre es nicht stillgelegt gewesen, bei mehr als 6 Monaten bis maximal 24 Monate machst du dort weiter wo du aufgehört hat, und bei mehr als 24 Monaten musst du in der Regel wieder ganz von vorne anfangen (Ausnahmen möglich).

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wenn ein Fahrzeug maximal 180 Tage stillgelegt war wird das so gehandhabt als wäre es nicht stillgelegt gewesen, bei mehr als 6 Monaten bis maximal 24 Monate machst du dort weiter wo du aufgehört hat, und bei mehr als 24 Monaten musst du in der Regel wieder ganz von vorne anfangen (Ausnahmen möglich, gibt da imho auch noch eine 7 Jahresfrist).


    Normal versucht eine Kfz. Versicherung seine Kunden nicht zu kündigen, das macht man höchstens bei Rechtschutzversicherung wenn ein Versicherungsnehmer zu oft klagt. Könnte mir höchstens vorstellen das sie dich überreden möchten in einen neuen Tarif zu wechseln, aber dann würden sie sich sicher melden und dir Broschüren schicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Normal versucht eine Kfz. Versicherung seine Kunden nicht zu kündigen, ...


    Mich hat vor kurzem die Allianz rausgeschmissen. Eigentlich dachte ich das die Allianz als eine der "besten" Versicherer gilt. :(
    Grund war "die Häufung der Schadensfälle": innerhalb von einem Jahr 2 mal die Windschutzscheibe durch Steinschlag zu Bruch gegangen und 1 mal den Pannendienst der Allianz wegen einer festgerosteten Bremse in Anspruch genommen.
    Das war wohl zuviel. Zusammen mit der Mitteilung das die Kosten für den Pannendienst (29 €) übernommen werden kam auch die Kündigung zum 31.12.05.


    Bekommt man dann eigentlich Probleme bei der neuen Versicherung? So nach dem Motto: "ohoh..wenn der Kunde schon mal rausgeschmissen wurde wollen wir den auch nicht." bzw. werden die Schäden an die neue Versicherung gemeldet?

  • Zitat

    Original geschrieben von m@rtin
    Bekommt man dann eigentlich Probleme bei der neuen Versicherung? So nach dem Motto: "ohoh..wenn der Kunde schon mal rausgeschmissen wurde wollen wir den auch nicht." bzw. werden die Schäden an die neue Versicherung gemeldet?


    In der Regel wird es "nur" teurer und die Vorschäden mußt du angeben.

  • Zitat

    Original geschrieben von m@rtin
    Mich hat vor kurzem die Allianz rausgeschmissen. Eigentlich dachte ich das die Allianz als eine der "besten" Versicherer gilt. :(
    Grund war "die Häufung der Schadensfälle": innerhalb von einem Jahr 2 mal die Windschutzscheibe durch Steinschlag zu Bruch gegangen und 1 mal den Pannendienst der Allianz wegen einer festgerosteten Bremse in Anspruch genommen.
    Das war wohl zuviel. Zusammen mit der Mitteilung das die Kosten für den Pannendienst (29 €) übernommen werden kam auch die Kündigung zum 31.12.05.


    Bekommt man dann eigentlich Probleme bei der neuen Versicherung? So nach dem Motto: "ohoh..wenn der Kunde schon mal rausgeschmissen wurde wollen wir den auch nicht." bzw. werden die Schäden an die neue Versicherung gemeldet?


    Wenn ich das so lese waren das ja nicht mal gravierende Schäden. Die Windschutzscheiben sind ja nur Teilkaskoschäden, und das mit dem Pannendienst war wohl so eine Mobilitätsversicherung.


    Ich würde es verstehen wenn vielleich ein Haftplichtschaden mit einer Schadenssumme im fünf- oder sechsstelligen Bereich dabei gewesen wäre.

  • Tja, so ist das heutzutage nunmal - siehe O2 und Konsorten ... Bei Inanspruchnahme einer Leistung ist man zu teuer geworden, ohne Missbrauch zu betreiben...


    :(



    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Der Trend geht wohl weiter in die Richtung, dass wenn die Firma (was auch immer) leisten muss, sie sofort kündigt. Echt super.

  • Die meisten Versicherungen (gerade die großen) schmeissen einen gerne nach 2 Schadensfällen innerhalb 12 Monaten raus. Die höhe hat da erstmal gar nix mit zu tun, kommt wohl direkt ausm Rechner so raus bei denen.


    Erst auf Nachfrage bekommt man dann eine Einzelprüfung, dann wird also wirklich einer Tätig und guckt sich Deinen Fall an. Oft wird die Kündigung dann zurückgenommen.


    Ob man dann allerdings dort noch Kunde sein will, ist die andere Frage...



    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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