Hallo,
ich habe mein Auto "vorübergehend stillgelegt" (bei Zulast abgemeldet).
Nun kriege ich von der Versicherung einen Schrieb, dass der Vertrag nun beendet ist.
Bisher war es so, dass die Versicherung in eine sogen. Ruheversicherung überging bis zur Wiederanmeldung.
Ich glaube, die Vers.-Gesellschaft will mich als Kunden nicht mehr, denn sie meldet sich auf meine schriftliche Anfrage mit der Bitte um Aufklärung nicht mehr. Es ist noch ein zweistelliger Betrag offen.
Welche Vor- bzw. Nachteile im Hinblick auf SF-Rabatt habe ich beim Wiederanmelden, falls ich dann zu einer anderen Gesellschaft gehe?
Auf die beitragsfreie Ruheversicherung kann ich wohl verzichten, das Fzg steht in einer abgeschlossenen Einzelgarage.
Die Handhabung der Schadenfreiheits-klassen wird bei den versch,. Gesellschaften leider nicht einheitlich gehandhabt.
So stuft bspw. die eine SF15 als 35% ein, die andere SF 15 als 40%.
Wer weiss mehr/genaueres?
Wie lange darf eine Abmeldung längstens dauern um nicht zurückgestuft zu werden?