Fragen zu Selbstständigkeit "Reisevermittler"

  • Nein, Du verstehst mich wirklich falsch. Ich wollte Dich nicht angreifen!


    Ich wollte lediglich sagen, dass die Entscheidung, ob Kleingewerbe oder nicht, sich ziemlich fatal auswirken kann. Bist Du Kleingewerbler und führst demnach keine USt. ab, und kommst aber doch über die Umsatzgrenze oder übersiehst irgendein winziges Detail, dann wird aus vereinfachung Steuerhinterziehung.


    Deswegen meine ich eben, geh besser zu nem Steuerfachmann, der kann Dir wirklich fundierte und gesicherte Aussagen an die Hand geben, amit Du dich nicht hinterher in den Fuß schiesst.


    Z.B. ein Kumpel von mir. Bei dem gings auch mit Kleingewerbe los, im zweiten Jahr zeichnete sich dann schon was größeres ab, aber man kann das Finanzamt im 2. Jahr schon noch "ruhigstellen". Der meinte dann immer was von wegen irgendwie gegenrechnen mit dem ersten Jahr usw., keine Ahnung, was er sich dabei gedacht hat.
    Im dritten Jahr musste er dann lächerliche 60.000 Öhren Steuer nachzahlen und schrammelte Haarscharf an ner Anzeige wegen Steuerhinterziehung vorbei.
    Die Privatinsolvenz konnte er aber nicht verhindern...


    Und deswegen meine ich dass man bei unserem Steuerrecht ohne fundiertes Fachwissen mit einem Fuß im Gefängniss und dem anderen im Ruin steht!


    Vito: Das locker bleiben bei solchen Sachen hat sich was! Das FA ist bei solchen Sachen eher unentspannt und das mit USt. zurücklegen ist auch nicht so einfach/sinnig, wenn man eigentlich gar keine zahlen muss (evtl.)


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Nein, Du verstehst mich wirklich falsch. Ich wollte Dich nicht angreifen!


    Charlie


    Hi,


    als einen riesen Angriff habe ich das auch nicht aufgefasst. :)


    Aber mal anders gerechnet: ich bekomme im Durchschnitt 7,5 % Provision. 50.000 Euro darf man im Jahr "verdienen"....Rechne Dir das mal aus.


    Also "übertreiben" was den Umsatz angeht wollte ich es vorerst nicht. :)


    Man liest, das man sich immer vom Kleingewerbe verabschieden kann.Andersherum würde man sich 5 Jahre binden.


    Also dachte ich mir: fang klein an, und wenn es doch mehr wird ( Umsatz ) wie erwartet mache ein "volles" Gewerbe daraus.


    Gruß
    thorty

  • Zitat

    Original geschrieben von thorty
    Aber mal anders gerechnet: ich bekomme im Durchschnitt 7,5 % Provision. 50.000 Euro darf man im Jahr "verdienen"....Rechne Dir das mal aus.

    Mit diesem "Wissen" solltest Du es wirklich lieber bleiben lassen. Ab 16.500 € bist Du z.B. überhaupt kein Kleinunternehmer mehr.. :rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Mit diesem "Wissen" solltest Du es wirklich lieber bleiben lassen. Ab 16.500 € bist Du z.B. überhaupt kein Kleinunternehmer mehr.. :rolleyes:


    Guten Morgen,


    also "bleiben lassen" tue ich irgendetwas sicherlich nicht, nur weil ich vor der Frage stehe ob Kleinunternehmerregelung oder nicht ;).


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    Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.
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    Gruß
    thorty

  • Ciao,


    was goodzilla meint ist wohl das:


    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    50.000 Euro darf man im Jahr "verdienen"


    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.


    Zwischen verdienen und Umsatz ist schließlich ein Unterschied.
    Ich würde dir raten als Kleinunternehmer zu agieren. Du kannst zwar keine Mwst. durchlaufen lassen, aber du wirst wohl auch kaum Ausgaben haben. Ansonsten bleibt nur "normal" selbständig sein.


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

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