ZitatOriginal geschrieben von OxfordLearner
Nee im Grunde hast du da keine Probleme. Warum sollten sie Probleme machen? Du verpflichtest die meines Wissens bei keinem Vertrag zu telefonieren, denn deswegen wird ja eine Grundgebühr und manchmal auch ein Mindestgesprächsumsatz erhoben...
Meine Erfahrung dazu: Ich habe noch einen Cellway-Vertrag bei Mobilcom, den ich nur in den ersten 5 Monaten wirklich genutzt habe. Seitdem verbrate ich nur meine monatlichen 15 Freiminuten und habe somit nur die Grundgebühr zu entrichten, die allerdings rein rechnerisch gar nicht anfällt, da diese mir von einem Händler komplett erstattet worden ist, was Mobilcom aber wohl nicht interessieren dürfte. Einmal rief der Kundenservice an und wollte mir eine Option andrehen, die ich (natürlich) abgelehnt habe.
Den Vertrag habe ich mittlerweile gekündigt, aber erwartungsgemäß noch keine Bestätigung dessen trotz schriftlicher Bitte erhalten, sodass wohl ein zweites Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein notwendig sein wird.
Ein Freund meinte, dass solch "geschickte" Kunden wie ich aufgrund meines extremen Telefonierverhaltens damit rechnen müssen, nie wieder, oder zumindest in absehbarer Zeit, einen neuen Vertrag bei mobilcom zu erhalten. Dazu habe ich auch folgende Frage: Darf denn Mobilcom meine Daten, also auch über mein unwillkommenes Telefonierverhalten, einfach so nach Vertragsende ohne meine Zustimmung speichern ?