Anspruch auf Urlaubsentgelt verfällt ?

  • Hallo,


    kennt sich jemand im Arbeitsrecht aus ?
    Im Bundesurlaubsgesetz steht genau, wie das Urlaubsentgelt berechnet wird. Nun habe ich gemerkt, dass mein Mann von seinem Arbeitgeber seit 12 Jahren verarscht wird. Er bekommt nämlich pro Urlaubstag 10 EUR zu wenig. Bei 36 Tagen sind das 360 EUR pro Jahr.


    Weiß jemand, wie lange man diese Beträge rückwirkend einklagen kann ?


    Oder verfällt dieser Anspruch ?

  • Hallo Astrida,
    erstmal herzlich willkommen bei TT!


    Aber meinst du nicht, dass ein TELEFON (Handy) Forum hier der richtige Platz für deine Frage ist? ;)


    Probier es doch mal unter google, da solltest du einige Antworten zu deinem Problem finden können.


    greetz
    cm

  • Re: Anspruch auf Urlaubsentgelt verfällt ?



    Ich hoffe du verwechselst jetzt nicht den gesetzlichen vorgeschrieben Anspruch auf bezahlten Urlaub, d.h. das im BUrlG beschriebene "Urlaubsentgelt" mit dem allgemein zwischen den Tarifparteien verabredeten "Urlaubsgeld", welches zusätzlich zu dem regelmäßigem Gehalt gezahlt wird, oder?


    Sofern es sich um Urlaubsgeld handelt, was ich annehme, wird das gezahlt, was tariflich/per Arbeitsvertrag verabredet wurde. Die im BUrlG geregelt Berechnungsmethode hat damit nichts zu tun!


    Gruß,
    Martin

  • moin,


    ich hole mal den thread hoch, da ich auch ne frage zum urlaubsgeld habe und nicht einen neuen thread aufmachen will.


    ich werde voraussichtlich meinen jetzigen arbeitgeber zum 1.juli verlassen. mit dem juli gehlat wird eine freiwillige zahlung des unternehms von 650€ (urlaubsgeld) überwiesen.
    habe ich anspruch auf einen teil (die hälfte) dieser auszahlung, auch wenn ich das unetrnehmen verlasse?




    cu

  • Zitat

    Original geschrieben von pomfiedel
    ...wird eine freiwillige zahlung ...


    Wenn es sich bisher immer um
    eine freiwillige Zahlung ohne Präjudiz handelte, dann = leider Nein.


    Wenn im (Mantel-)(Tarif-)Vertrag eine Urlaubsgeldzahlung vereinbart ist / war,
    dann steht Dir das anteile Urlaubsgeld in Abhängigkeit vom Urlaubstage-Anspruch zu.
    Achtung: In manchen Verträgen gibt es "Treue-Paragraphen", ähnlich wie beim Weihnachtsgeld.

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

  • nein es gibt keinen tarifvertrag nur in menem arbeitsvertragstehen die 650€ als freiwillige zahlung.
    kann er jedem im unternehmen diese freiwillige zahlimh gewähren nur mir nicht?



    cu

  • Freiwillige Zahlungen kann der Arbeitgeber an Bedingungen knüpfen. So ist es z.B. bei manchen üblich, dass Bonuszahlungen (z.B. bei Call-Centern) nur dann gewährt und ausgezahlt werden, wenn der Mitarbeiter keinen Tag im Monat krank war.


    Die Mutter aller Antworten: es kommt drauf an... was Du mit Deinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart hast und wie die Betriebsvereinbarungen, sofern eine hierfür existiert, ausgestaltet ist.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

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