hallo,
eine frage:
wenn jemand freiberufler ist, der nur von seinem honorar lebt, welches er monatlich (über jahre hinweg), in nahezu gleicher höhe bekommt, muss dieses dann ebenfalls versteuert werden, wie ein normales gehalt?
gruß
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hallo,
eine frage:
wenn jemand freiberufler ist, der nur von seinem honorar lebt, welches er monatlich (über jahre hinweg), in nahezu gleicher höhe bekommt, muss dieses dann ebenfalls versteuert werden, wie ein normales gehalt?
gruß
Der Einkommenssteuer unterliegen grds. auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Ob es sich dabei um "Honorare" handelt, ist egal. § 2 I Nr. 3 EStG.
Sonst müssten Anwälte, Ärzte etc., die ebenfalls freiberuflich tätig sind und Honorare erhalten, keine Einkommenssteuer zahlen :p.
äh... einkommenssteuer, in den steuerklassen 1-6? auch ein pfarrer? oder gibt es da sonderregelungen (man weiss ja nie. hehe)?
ZitatOriginal geschrieben von chung77
...muss dieses dann ebenfalls versteuert werden, wie ein normales gehalt?...
Jein ![]()
Gehälter werden "im Voraus" unter Anwendung der für Dich gültigen Lohnsteuertabelle (mit den bekannten Klassen 1-6) versteuert. In diese Tabellen sind bereits "normale Abzüge", wie z. B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Aufwendungen für Versicherungen usw. eingearbeitet, sodass die Abrechnung, die man über den LSt-Jahresausgleich durchführt, im Idealfall für beide Seiten auf ein Nullsummenspiel hinausläuft. Natürlich spielt hier die individuelle Situation eine große Rolle.
Bei einer Honorartätigkeit stellst Du Rechnungen an den Auftraggeber, für die zwar keine Steuern im Voraus abgeführt werden (d. h. Du kassierst den Betrag erstmal in voller Höhe und ohne Rücksicht auf Lohnsteuerklassen ein), Du bist allerdings verpflichtet, am Ende des Jahres im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung eben diese Einkünfte anzugeben und ggf. Abzüge, die im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit stehen, selbst geltend zu machen. Einen Pauschbetrag, wie den Arbeitnehmerfreibetrag, gibt es hier nicht, wenn Du also nix angibst, wird auch nix von den Einnahmen abgezogen. Damit die Steuerbelastung am Ende des Jahres nicht wie ein Donnerwetter über Dich hereinbricht, wird das Finanzamt angemessene Vorauszahlungen (normalerweise pro Quartal des Jahres) erheben, die dann mit der in der Steuererklärung ermittelten tatsächlichen Steuerschuld verrechnet werden. Entweder ergibt sich daraus dann eine Nachzahlung oder eine Erstattung.
ZitatOriginal geschrieben von chung77
äh... einkommenssteuer, in den steuerklassen 1-6? auch ein pfarrer? oder gibt es da sonderregelungen (man weiss ja nie. hehe)?
Nebenverdienst als Pfaffe, oder was meinst Du? Oder verstehe ich den Scherz
nicht :confused:
Es gibt für bestimmte Berufsgruppen besondere Freibeträge, z.B. für Landwirte
(WilliW bitte fragen), ob Pfarrer dazugehören, weiß ich nicht
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