Möbelkauf - Rücktrittsrecht?

  • Hallo,
    wir haben vor 3 Wochen bei Mann Mobilia Esstisch, Sideboard+Spiegel und Sitzgarnitur gekauft. Letzten Dienstag sind die Möbel gekommen und wurden von den Monteuren hochgetragen. 1 tag später ist mein Vater aus dem Urlaub gekommen und hat gemeint das Ihm das ganze nicht gefällt und er Rückenschmerzen bei diesen Sitzen bekommt. Heute war ich dort und wollte die Sitze und diesen Sideboard mit Spiegel zurückgeben um eine Vitrine zu nehmen die kleiner ist und weniger Platz braucht und mein Geld für die Sitzgarnitur wollte ich zurück. Daraufhin hat man mir gesagt das diese nicht möglich wäre denn man hätte alles aufgebaut und es wäre zu umständlich alles wieder ins Lager zu bringen aber bei der Sitzgarnitur würde man ns die gegen andere tauschen.
    Dürfen die das??? Normalerweise habe ich doch ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen. Die Möbel sind nicht in Nutzung gewesen denn es ist ein Neubau wo wir noch nicht rein gezogen sind. Ausserdem musste nichts aufgebaut werden denn es war alles schon vormontiert. Die haben es hochgetragen und ausgepackt. Also haben wir die Ware nicht mal ausgepackt?? Bei einem anderen Möbelhaus hat man uns gesagt das man das zurück nehmen müsste wenn es nicht ausgepackt wäre.


    Würde mich über einige Antworten freuen.
    P.S. Auf mein Angebot 10% vom Kaufpreis zu reduzieren hat man auch nein gesagt das würde nie im Leben gehen!

  • Re: Möbelkauf-Rücktrittsrecht???


    Zitat

    Original geschrieben von carloscarcarlos
    Dürfen die das??? Normalerweise habe ich doch ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen.


    Ja, sie dürfen es und nein, du hast im normalen Geschäft KEIN Rücktrittsrecht.
    Das gilt nämlich nur für Fernabsatzkaufverträge, also wenn du die Möbel per Telefon oder Internet gekauft hättest.


    Im Laden besteht ja die Möglichkeit die Sachen VOR dem Kauf auszuprobieren. Euer Pech, wenn dein Vater diese Möglichkeit nicht ausgenutzt hat.


    Summa summarum: Keine Chance, wenn der Händler nicht kulant ist.

  • ganz vergessen vorhin rein zu schreiben. Denn bei der Garnitur ist an einer Stelle ein bissle naht aufgegangen. Ist zwar nciht viel aber so können es doch nicht liefern und das wäre doch ein Grund zu Umtausch.


    Ja er war nicht da und wir haben uns davor andere angeschaut die wollte ich auch kaufen doch als ich dann dort war hat mich der Verkäufer vollgelabert das wäre Made in China Ware und in 6 jahren wäre das leder völlig kaputt usw. und dann hat er mir ein Set angeboten was eigentlich zuvor 2700 Euro kosten würde und jetzt nur noch 1049,- Euro. Und falls ich heute nicht zuschlage wäre der Preis am Montag schon wieder anders und es war ein Samstag.
    MFG

  • Sollte kein vertragliches Rücktritts- Rückgabe- oder Umtauschrecht eingeräumt worden sein, gibt es, so wie ich den Sachverhalt verstehe, keine Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen.


    Der Mangel an der Naht führt ggf. zu einem Nacherfüllungsanspruch gegen den Verkäufer, was theoretisch wiederum, sollte nicht oder nicht rechtzeitig nacherfüllt werden, bzw. die Nacherfüllung fehlschlagen oder unzumutbar bzw. gar unmöglich sein, zu einem Rücktrittsrecht führen könnte.


    Da hier aber nur ein unerheblicher Mangel vorliegen dürfte, wäre ein Rücktritt auch in o.g. Fällen ausgeschlossen, und die Mängelrechte des Käufers auf Minderung bzw. Schadensersatz beschränkt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von carloscarcarlos
    dort war hat mich der Verkäufer vollgelabert das wäre Made in China Ware und in 6 jahren wäre das leder völlig kaputt usw. und dann hat er mir ein Set angeboten was eigentlich zuvor 2700 Euro kosten würde und jetzt nur noch 1049,- Euro. Und falls ich heute nicht zuschlage wäre der Preis am Montag schon wieder anders und es war ein Samstag.
    MFG


    Gotcha!


    Das sind doch die Tricks auf Jahrmarktschreier Niveau, wer drauf reinfällt -> Pech gehabt.


    Die Couchgarnitur hättest du zu 99% auch eine Woche später noch zu dem Kurs haben können (es sei denn es war Restware/ ein Austellungsstück).


    Bloß nicht von einem Verkäufer unter Druck setzen lassen, es ist dein Geld was ihn am fressen hält.


    wo ist denn deine gekaufte Garnitur her?


    Made in Taiwan? ;)



    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Zitat

    Original geschrieben von carloscarcarlos
    ganz vergessen vorhin rein zu schreiben. Denn bei der Garnitur ist an einer Stelle ein bissle naht aufgegangen. Ist zwar nciht viel aber so können es doch nicht liefern und das wäre doch ein Grund zu Umtausch.


    Der Händler hat 2x das Recht zur Nachbesserung bei einem Mangel.
    Im besten Fall bekommt ihr also eine neue Garnitur.

  • ich werde es am Montag nochmal versuchen. Nein die Teile kosten jetzt wirklich um die 2500 aber was solls wenn es meinen Vater nicht gefällt?
    Die die ich habe sind auch aus China nur das dieses Leder viel dicker wäre usw.


    Das Sideboard kann ich ja irgendwie anders nutzen aber die Garnitur nicht.


    Hinten auf dem Kaufvertrag steht:


    9.Schadensersatzansprüche
    Bei einer vom Käufer zu vertretenden Nichterfüllung seiner Vertragspflichten ist der Verkäufer berechtigt vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens einen Schadensersatz von mindestens 25% der Kaufsumme geltend zu machen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht enstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale von 25% ist. Bei Rücknahme der gelieferten Gegenständen oder Rücktritt vom Kauf ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz für die Aufwendugen sowie Entschädigungen für Benutzung und Wertminderung zu verlangen. Im regelfall bemißt sich der Ersatzanspruch nach den von der IHK Berlin zusammen mit den Verbrauchern aufgestellten regelsätzen.


    1.Möbel mit Ausnahme von polierten Zimmern, Schlafzimmern, Küchen und Polsterwaren
    Bei Rücktritt und Rückgabe


    innerhalb des 1.Halbjahres 25% v.H Kaufpreises
    usw.


    2.Polierte und Schleilackzimmer, Schlafzimmer und Küchen
    Bei Rücktritt und Rückgabe


    innerhalb des 1.Halbjahres 30% v.H Kaufpreises
    usw.


    3.Polsterwaren mit Ausnbahme von Matratzen
    Bei Rücktritt und Rückgabe


    innerhalb des 1.Halbjahres 35% v.H Kaufpreises
    usw.


    Das heißt doch ich hätte ein Rückgaberecht für das Sideboard???
    MFG

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Der Händler hat 2x das Recht zur Nachbesserung bei einem Mangel.


    Wo steht das? ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wo steht das? ;)


    Ergibt sich aus dem Primat der Nacherfüllung und aus der Vermutung des § 440 S.2 BGB.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!