Zitatberlin-city-boy:
danke topfblume und panixx
ihr scheint mich ja zu verstehen.
Dich schon. Nur die Funktionsweise der BWHZ anscheinend nicht
ZitatPannixx:
Die Frage war aber, ob die kostenlose RUL der HZ-Gespräche bei Neuabschluss zwei Jahre garantiert ist. Das ist sie nicht und eine ao. Kündigung gibt´s im Falle es Falles auch nicht.
Doch und doch.
Ohne kostenlose Weiterleitung des auf der BT-Festnetznummer eingehenden Gesprächs auf die Mobilfunknummer des in der Homezone befindlichen Handys, wäre die Homezone keine.
Man schließt ja einen Genionvertrag mit funktionierender Homezone und kostenloser netzinterner Rufumleitung ab, fiele einer der beiden Punkte weg, hättest Du nicht mehr den Vertrag, den Du ursprünglich abgeschlossen hast. Ergo hättest Du natürlich ein Sonderkündigungsrecht!
Und anders läßt sich die BWHZ nicht unterbinden, wie Axelchen hier nun schon zur Genüge versucht hat zu erklären...
EDIT:
Au man, heute bin aber wirklich seeeehr langsam: viertel Stunde altes Posting nicht mitbekommen
Naja, was solls? Doppelt hält bekanntlich besser, vielleicht wirds jetzt endlich verstanden... :cool: