Darf mir der Händler verbieten, meinen PC aufzuschrauben?

  • Hi,


    folgendes: Ich habe mir bei einem PC-Händler einen Komplett-PC gekauft. Den wollte ich mal aufschrauben (Neugier halt :D) und siehe da: ein "Garantiesiegel-Aufkleber" ist hintendrauf geklebt, der kaputt geht, sobald man das Gehäuse öffnet.


    Jetzt sagt mir ein Freund, der für besagten Händler als "Unterhändler" arbeitet (und demnach mit der Materie vertraut ist), dass solche Aufkleber unzulässig sind.


    Was ist denn nun richtig? Beim Mediamarkt-PC ist solch ein Aufkleber z.B. auch nicht vorhanden. Darf ich den PC nun öffnen oder nicht?


    Ciao

  • Imho(!) sind solche Aufkleber wirklich unzulässig. PCs darf man ohne weiteres aufrüsten. Ist ja wie "ich darf die Motorhaube nicht öffnen, wegen dem Garantiesiegel"...

  • IANAL, aber um die Garantie wird sich der Händler bei Siegelbruch drücken können, nicht aber um die Gewährleistung.

  • Die Garantie bleibt erhalten, da eine Nachrüstung ja auch ohne den Händler möglich sein muß.
    Auf PC`s sind solche Siegel zur Einschränkung der Leistungen nicht zulässig.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Die Garantie bleibt erhalten, da eine Nachrüstung ja auch ohne den Händler möglich sein muß.
    Auf PC`s sind solche Siegel zur Einschränkung der Leistungen nicht zulässig.


    Gibt es dafür einen Beleg bzw. Gesetzestext?

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Die Garantie bleibt erhalten, da eine Nachrüstung ja auch ohne den Händler möglich sein muß.
    Auf PC`s sind solche Siegel zur Einschränkung der Leistungen nicht zulässig.

    Ach ja? Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers - insofern würde es mich doch SEHR interessieren, worauf sich Deine Argumentation von "nicht zulässig" stützt.


    Die Gewährleistung darf der Händler sicher nicht ablehnen, das ist klar. Aber wenn der Hersteller sagt, es gibt nur Garantie an ungeraden Kalendertagen in Monaten mit einem "O", oder nur für jeden dritten Kunden - dann ist das allein seine Sache.


    Natürlich ist dieses Beispiel überspitzt - aber es verdeutlicht die Verhältnisse.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hi!


    galahad hat Recht, es gibt einige Urteile zu dem Thema. Einem ENDKUNDEN (!) die Aufrüstung über solch ein Garantiesiegel zu erschweren ist nicht rechtens!
    Egal ob Herstellergarantie der Komponenten oder auch die Gewährleistungspflicht des Händlers - bleibt alles auch mit einem vermeintlichen "Siegelbruch" erhalten!


    Ich hab grad zwar keines zur Hand (nicht Siegel sondern Urteil ;)), aber Herr Guugel sollte einen da schlauer machen können!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Ach ja? Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers - insofern würde es mich doch SEHR interessieren, worauf sich Deine Argumentation von "nicht zulässig" stützt.


    Die Gewährleistung darf der Händler sicher nicht ablehnen, das ist klar. Aber wenn der Hersteller sagt, es gibt nur Garantie an ungeraden Kalendertagen in Monaten mit einem "O", oder nur für jeden dritten Kunden - dann ist das allein seine Sache.


    Natürlich ist dieses Beispiel überspitzt - aber es verdeutlicht die Verhältnisse.


    Sebastian:
    Du schreibst vom Hersteller. Im vorliegenden Fall hat aber der Händler den Aufkleber auf das Gehäuse aufgebracht.
    Da ein PC aber aus vielen Einzelteilen besteht, kann der Händler durch den Aufkleber keinen Einfluss auf die Herstellergarantie nehmen, zumal ja auch für einige PC-Komponenten unterschiedliche Garantien laufen (z.B. HDD 3 Jahre, Grafikkarte 5 Jahre...)


    Gruß,
    Loyo

  • Charlie: Dann nur her mit einem solchen Urteil. :rolleyes:


    Das Internet ist zwar voll mit dieser Behauptung (und diesbezüglichen, unsicheren Nachfragen) - aber richtiger wird sie dadurch auch nicht. ;)


    Nochmal: Gewährleistung muss der Händler trotzdem geben (dabei sei auch auf die Beweislastumkehr hingewiesen). Aber die Garantie kann der Hersteller im Falle eines gebrochenen Siegels problemlos verweigern. Die Garantiebedingungen kann der Hersteller nämlich vollumfänglich selbst festlegen.



    EDIT:
    Im Prinzip verhält es sich auch beim Händler so: Wenn er eine Garantie gibt, dann kann er diese auch an den Aufkleber knüpfen. An der Gewährleistung ändert aber auch das nichts.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Sebastian,
    ein PC wird doch aus unterschiedlichen Komponenten zusammengebaut mit zum Teil völlig unterschiedlichen Garantielaufzeiten.
    Wie sollte denn dann nach Deiner Auffassung der Fall des nachträglichen Einbaus von Komponten in einen Rechner beurteilt werden? :D
    Eine einheitliche Garantie (ich verwende bewusst das Wort "Garantie") dürfte bei einem Komplett-PC sehr selten sein.


    Gruß,
    Loyo

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