Finde das ein Quatsch ! Wenn mein Bruder etwas geiles verakaufen möchte und es bei Ebay reinstellt kann mir doch keiner verbieten das zu kaufen !
Oder doch !?
Kaufverträge gelten auch unter "Familienmitgliedern".
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Finde das ein Quatsch ! Wenn mein Bruder etwas geiles verakaufen möchte und es bei Ebay reinstellt kann mir doch keiner verbieten das zu kaufen !
Oder doch !?
Kaufverträge gelten auch unter "Familienmitgliedern".
ZitatOriginal geschrieben von hakki99
Finde das ein Quatsch ! Wenn mein Bruder etwas geiles verakaufen möchte und es bei Ebay reinstellt kann mir doch keiner verbieten das zu kaufen !
Oder doch !?
Kaufverträge gelten auch unter "Familienmitgliedern".
Aber höchstwahscheinlich willst du es eben nicht kaufen
Wer es einem Familienmitglied verkaufen will, macht es ausserhalb Ebays. Denn, seien wir ehrlich, will man doch nur die Angebote seines Bruders hochpushen. Ich vermute wenigstens bei 99% der Fälle. Und das ist auch gut. Das ständige Preishochtreiben nervt nämlich. Vor allem wenn man dann zwei Stunden nach der Auktion eine Mail bekommt, das der Käufer abgesprungen ist. Vonwegen, da mach ich nicht mit.
Die Trennung zwischen Privat und Händler wird ja zur Zeit auch durchgeführt. Ich frag mich nur, was passiert, wenn man als Privatmann doch mal an Neuware kommt, die man gerne verscherbeln möchte.
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Wer kennt das nicht, tagelang bewegt sich der Preis nicht und dann bietet jemand ständig hoch, meistens 0-Poster oder auch andere User. Man konnte bisher nur vermuten ob es ein Pusher ist - mehr jedoch nicht.
tja, wie soll man's nachprüfen??
es gibt fälle, da ist es sowas von offensichtlich!
wenn dann auch noch die gesamte auktion recht merkwürdig erscheint, dann sollte man tunlichst die finger davon lassen.
bin gerade ganz frisch auf so einen fall gestossen - höchst merkwürdige & dubiose auktion & auffälliger gebotsverlauf:
Auktion
Gebotsübersicht (man beachte die ersten 15 gebote...)
ähm,
ich würde sagen, hier ging es doch wohl eher um die Abzocke eines ebayers, denn 45x die Geräte zu dem Preis schreit geradezu nach Betrug.
Und dann war dies wohl eher das bieten durch Zweitaccounts :top: .
greetz
cm
Die Zweitaccountgeschichte ist bei einem bekannten schonmal schief gelaufen....beim Hochbieten ein anderes Profil genommen, beide Profile gesperrt für eine Zeit......mit der Begründung von ebay das sie die IP abgeglichen haben....vom Einsteller und Bieter (war identisch).....Aufpassen ist angesagt....aber man muss ja kein 2t Profil, ein Profil eines Familiensmitglieds nutzen und vom eigenen Rechner bieten....wozu gibt es Instant Mesenger und Freunde?
Einen interessanten Artikel gibt es auch in der JuS* 2005, S. 689ff. Er heißt: "Strafbarkeit des regelwidrigen Mitbietens bei so genannten Internetauktionen?"
Keine Bange. Aber ist ganz nett zu lesen.
JuS = Juristische Schulung = Fach-/ Ausbildungsliteratur für Juristen
und insgeheim ist eh Ebay doch egal wer was wo bietet.
mehr gebote mehr geld in die Kasse.
ich glaube nicht das sich da jemand die Arbeit macht und irgenwas überprüft ausser er wird hingewiesen von einem andren Ebay Mitlied ( oder auch ohne
)
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!