Definitionsfrage: Wann wird aus einem Neuwagen / Vorführwagen ein Gebrauchtwagen?

  • hi,


    eine frage an die exprten:


    Wie lange kann ein Autohändler einen Vorführwagen mit Tageszulassung als solchen verkaufen?
    Gibt es eine Regelung nach der der händler einen solchen Wagen dann als Gebrauchtwagen verkaufen muss?


    Oder anders gefragt.
    Ist ein Neuwagen mit Tageszulassung, der vor 12 Monaten zugelassen wurde nun seitdem auf dem Hof des Händlers steht immer noch als Neuwagen zu bezeichnen oder muss man nun von einem "jungen Gebrauchten" sprechen?
    Mit wieviel Nachlass könnte man beim Kauf rechnen?



    :confused:

    - Telekom Business Mobil EINS 100

    - o2 Genion S*


    :)

  • - Sobald ein Wagen zugelassen wurde, ist er kein Neuwagen mehr.
    - Steht er länger als 12 Monate auf dem Hof des Händlers, ist es ebenfalls kein Neuwagen mehr
    - Selbiges gilt, wenn es seit Baudatum des Fahrzeugs wesentliche Änderungen z.B. durch ein Facelift gab.



    Der Nachlass kommt natürlich auf den Wagen an. 15% würde ich aber schon mindestens ansetzen.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    - Sobald ein Wagen zugelassen wurde, ist er kein Neuwagen mehr.



    Das sieht der BGH anders:


    BGH VIII ZR 109/04 v. 12.01.2005

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Man lernt nie aus. :)


    Ist ja auch "neu" (und wider des gesunden Menschenverstandes) :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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