hi,
eine frage an die exprten:
Wie lange kann ein Autohändler einen Vorführwagen mit Tageszulassung als solchen verkaufen?
Gibt es eine Regelung nach der der händler einen solchen Wagen dann als Gebrauchtwagen verkaufen muss?
Oder anders gefragt.
Ist ein Neuwagen mit Tageszulassung, der vor 12 Monaten zugelassen wurde nun seitdem auf dem Hof des Händlers steht immer noch als Neuwagen zu bezeichnen oder muss man nun von einem "jungen Gebrauchten" sprechen?
Mit wieviel Nachlass könnte man beim Kauf rechnen?
:confused: