Standortverlegung von Studiengängen zulässig-Bestandsschutz?

  • Hi,


    unser Dekanat stellt zur Zeit Überlegungen an unseren Fachbereich in eine komplett andere Stadt zu verlegen bzw. in dieser Stadt einen neuen Standort dort zu gründen.(Natürlich aus finanziellen Gründen)


    Das ganze soll wohl zu Beginn 2004 angehen.


    Jetzt die spannende Frage:
    Die Leute die jetzt schon am alten Standort studieren haben natürliche keinen große Lust noch mal für ein oder zwei Semester in eine andere Stadt zu ziehen bzw. täglich einen Fahrtweg von bis zu 3 Stunden in Kauf zu nehmen.
    Gibt es denn so etwas in Richtung Bestandsschutz für bereits eingeschriebene Kommilitonen das man nicht einfach so "umgezogen" werden kann?


    Gruß
    CH

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