Ungewolltes Falschparken - welche Chancen habe ich?

  • Hallo!


    Folgende Situation: Auf der Suche nach einem Parkplatz fahre ich eine Strasse in einem Wohngebiet entlang. An einer Kreuzung entdecke ich in der von rechts kommenden Strasse eine Lücke, ich biege ab. Da sich die Lücke in entgegengesetzter Richtung befindet, nutze ich eine Einfahrt gegenüber zum Wenden und stelle mich in die Lücke. Bis zur Kreuzung vor mir und bis zur nächsten Kreuzung hinter mir steht alles voll Autos. Parkscheinautomaten (und Parkscheine in umliegenden Autos) sowie sichtbare Parkverbote ("bis hierhin Parkverbot"-Schild, Sperrstreifen auf der Strasse etc.) gibt es nicht. Kein Grund, der mich hier vom legalen Parken abhält, denke ich mir.


    Nach 15 Minuten komme ich wieder zum Auto, und siehe da - ein Knöllchen! Auch die vor und hinter mir stehenden Autos haben welche an den Scheiben. Seltsam, denke ich. Ich gehe die Strasse also in Richtung der hinteren Kreuzung ab und sehe auf dem Weg ein Schild "Parkverbot", das sich auch auf meine Parkfläche bezieht.


    Nun meine Frage: Da ich das Schild nie passiert habe, und ja die ganze Strasse bereits mit Autos vollstand, kann ich da ruhigen Gewissens von einer zulässigen Parkfläche ausgehen? Habe ich also Chancen, die 15€ (glaube ich) mit obenstehender Begründung nicht bezahlen zu müssen?


    Was meint ihr? :confused:

  • Ich denke mal da bestehen wenig Chancen. Nach dem berühmten Motto: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Es gab ja definitiv ein Parken-Verboten-Schild das deine Stellfläche miteinbezieht. Obwohl sich das alles schon ganz schön komisch anhört. Muss man demnächst die ganze Strasse ablaufen um herrauszufinden ob man da parken darf oder nicht:confused:

  • Unwissenheit schützt nicht vor Strafe (5€ ins Phrasenschwein).... denke du hast mit dieser Begründung keine Chance...könnte ja jeder kommen und behaupten er habe das Schild nie passiert und deswegen nicht sehen können!

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  • @SkyNet...hey gleicher Gedanke (...schützt nicht vor Strafe...)

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  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    IMHO hebt eine Kreuzung/Einmündende Straße doch jedes Verkehrsschild, ausser Zonen auf?


    -SF³


    Das ist schon imho schon richtig.
    Aber er hat ja keine Kreuzung passiert. Er ist ja in die Strasse mit Parkverbot eingebogen und hat dann in einer Einfahrt gewendet. Es wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, als das Knöllchen zu zahlen.
    wie schon dreamsleeper und SkyNet geschrieben haben: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

  • Grummel... :mad:


    Tja was erwartet mich, wenn ich erstmal nicht zahle sondern mit Hilfe dieses Zettels den ich irgendwann geschickt bekomme Widerspruch einlege? Sagen die mir dann "Tut uns leid, gilt nicht! Zahlen Sie 15€!" oder muss ich dann noch mit Bearbeitungsgebühren oder so rechnen?

  • Jeder Widerspruch zieht Bearbeitungsgebühren mit sich (die dann über € 15,- liegen dürften).


    Zwar hast du das Schild nicht passiert, allerdings wird bei der Beschilderung auch nicht von Autofahrern ausgegangen, die mitten auf der Straße wenden. ;)


    Stell dir mal vor, du fährst eine Straße entlang und siehst eine Blitze. Da du brav fährst, wirst du nicht geblitzt. Danach drehst du um und heizt Vollgas in die andere Richtung, so dass du also geblitzt wirst. Jetzt erklärst du den Beamten, du hättest gewendet und auf den 50 Metern von deinem Wendepunkt bis zur Tempokontrolle wäre kein Schild gestanden. Meinst du, du könntest dir das Bußgeld sparen? :D

  • Ihr werdet es kaum glauben, aber es geht auch anders!


    Als ich mich mal ohne Parkschein auf einem parkscheinpflichtigen Parkplatz geparkt habe, erhielt ich auch einen dieser Luxisparkscheine:D .


    Daraufhin habe ich mich mit der Stelle in Verbindung gesetzt und gefragt, ob man da nicht was machen kann, weil ich in der Gegend fremd, der Parkscheinautomat so schön versteckt und nur ein Hinweisschild auf dem ganzen Gelände war. Und siehe da, sie haben es eingesehen und auf die Strafe verzichtet.
    Nett, oder:D


    Vielleicht klappt es ja in deinem Fall auch.


    Gruß
    DaFunk

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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Vielleicht klappt es ja in deinem Fall auch.


    Hmm, das wäre gut. Also einen ersten Widerspruch werde ich wohl auf jeden Fall einlegen, da IMHO ziemlich viel für mich spricht... :rolleyes: Na mal sehen, dauert ja jetzt erstmal ewig bis die Zahlungsaufforderung kommt.

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