ZitatWenn ich nun mit beiden Kfz den Versicherer wechsle, dann muss mir der neue Versicherer doch beim Krad die SF 1/2 (bzw. ab 1.1. dann SF 1) anerkennen, auch wenn die Einstufung des Krades auf 1/2 beim alten Versicherer eine Art "Kulanzleistung" war?
Sehe ich auch so. Es gilt das, was auf der Abrechnung steht. Die neue Versicherung weiß ja letztlich garnicht wie lange der Vertrag beim Vorversicherer bestand.