So - Kündigung steht jetzt demnächst an. Die kann man laut Tipps in Zeitungen und aus dem Netz wohl auch per Fax schicken. Geht das Ganze in diesem Fall an den Sitz der Versicherungsgesellschaft oder an den örtlichen Betreuer? Ich hätte jetzt auf den Betreuer getippt der mir das ganze beim Schicken per Fax oder Mail (dürfte ja auch gehen...) dann noch im Nachhinein bestätigt. Dann würde ich mir das gewurschtel bei der Post für vier Autos ersparen...
So langsam wird es Zeit: Autoversicherung prüfen!!
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Immer an die Zentrale des Versicherers!
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Okay - danke!
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Hm bei der DEVK komme ich auf 214€ vierteljährlich, bei der AdmiralDirekt auf 512€ jährlich!
Eigentlich kann ich aber auf einen Schlag keine 500€ berappen, monatliche Zahlweise wäre mir am allerliebsten.
Leider steigen dann die Beiträge total unproportional.Die Zeit drängt

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Zitat
Original geschrieben von hecke
Leider steigen dann die Beiträge total unproportional.Nein, eigentlich nicht. Monatliche Zahlweise ist meistens gerade mal 3% teuerer als jährliche Zahlweise, bzw. die jährliche ist 3% billiger ;).
Allerdings bieten die meisten Internet-Versicherer monatliche Zahlweise nicht an.

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Beispiel Admiral Direkt:
512€ jährlich
202€ vierteljährlichDas ist ja schon ein immenser Unterschied. Aber stimmt, monatliche Zahlweise gibt es bspw. bei besagter Versicherung nicht.
Danke und Gruß.
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Mir wird für dei R+V24 bei transparo.de ein um 20 EUR niedrigerer Preis angezeigt als bei der R+V24 auf der Homepage direkt.
Ist das normal oder haben die bei transparo.de noch alte Tarife online?
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Zitat
Original geschrieben von borusch
Mir wird für dei R+V24 bei transparo.de ein um 20 EUR niedrigerer Preis angezeigt als bei der R+V24 auf der Homepage direkt.Ist das normal oder haben die bei transparo.de noch alte Tarife online?
Ganz normal; die werden eine Sondervereinbarung mit der R+V haben.
Kannst aber gerne auch nochmal bei uns gegen rechnen:
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von roxe67
WerkstattbindungSie haben sich bei Vertragsschluss für unsere Werkstattbindung entschieden.
Eine gute Wahl! Im Fall eines Kasko-Schadens wählen wir aus unseren 680 Partnerwerkstätten die für Sie geeignete Werkstatt aus und kümmern uns um die gesamte Schadenregulierung.
Ihr Vorteil: Wenn Sie sich für die Werkstattbindung entscheiden, erhalten Sie nicht nur einen Rabatt auf Ihren Beitrag in der Kaskoversicherung und sparen bares Geld, sondern genießen im Schadenfall einen ausgezeichneten Service: Von der unverzüglichen Vereinbarung eines Reparaturtermins bis hin zu der fachgerechten Reparatur Ihres Fahrzeugs mit Originalersatzteilen. Zusätzlich erhalten Sie Ihr repariertes Fahrzeug innen und außen gereinigt wieder zurück.
Klingt unglaublich? Ist aber wahr! So unkompliziert wird es, wenn Sie zu Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung die Werkstattbindung wählen! Überlassen Sie einfach uns die Organisation der Reparatur."
Und dann findet sich aber unter "Ihre Fagen im Schadenfall" und ziemlich versteckt in den AKB, die man erst nach Vertragsabschluss erhält:
4. Was bedeutet "Abzug neu für alt"?
Bei einem Kaskoschaden kann es sein, dass Sie als Versicherungsnehmer nicht die vollständigen Reparaturkosten ersetzt bekommen.
Denn bei einer Reparatur nach einem Schadenfall werden die beschädigten Altteile gegen neue Ersatzteile ausgetauscht (z.B. die Kupplung des Wagens). Diese haben natürlich einen höheren Wert als die alten ausgetauschten Teile.
Die Kfz-Versicherung muss aber nach geltendem Recht nur den Wert erstatten, den die alten Teile hatten (es wird also nicht der Wert der neuen Kupplung in Höhe von z.B. 500 € erstattet, sondern der Wert, den die alte Kupplung hatte, z.B. 300 €). Den Rest müssen Sie als Versicherungsnehmer normalerweise selber bezahlen. Dies nennt man „ Abzug neu für alt“.
Wir fühlen uns ziemlich über den Tisch gezogen, denn wir haben weder einen Kostenvoranschlag zu Gesicht bekommen, noch den Auftrag zur Reparatur erteilt. Ist ja auch einfach als Versicherung zu sagen, repariert mal schön, zahlen tut das dann der Versicherungsnehmer. :mad: .
ohne den weiteren Sachverhalt zu kennen, aber bitte nicht Werkstattbindung und Abzug neu für alt in einen Topf schmeißen. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe und haben rein gar nix miteinander zu tun.
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mal ne andere frage...
ich habe die tage die Rechnung fürs nächste Jahr erhalten (1.1.12 - 1.1.13)
Bis wann muss ich diese Rechnung denn überhaupt bezahlen? Es steht auch nichts im Schriftverkehr. Außer mit Hinweis der Überweisung. Ich sehe aber auch nicht irgendwie ein den Betrag der Versicherung mehr als einen Monat im Voraus in den Rachen zu werfen
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